AGT97089: Noch einmal: Beschlagnahme. 11.04.97 Von Michael Haberler Sehr geehrter Herr Dr. Rabl, im Kurier vom 29.3.1997 berichtet Herr Ernst Bieber unter 'Kinderporno: Neue Beweise'. Dazu halte ich fest, dass es - Faktum ist, dass der Staatspolizei bekannt war, dass bereits im Maerz 1996 (!) die inkriminierten Dateien weder auf den Rechnern der ViP noch auf den Rechnern anderer Internet-Anbieter zu diesem Zeitpunkt auffindbar waeren, und zwar aufgrund meiner Aussage gegenueber den Beamten, und dieser Sachverhalt von jenen auch nachvollzogen und verstanden wurde; - Faktum ist weiter, dass trotz dieser Erkenntnisse ein Jahr spaeter (!) wegen genau dieser Dateien (und nicht irgendwelcher 'neuen Beweise' - so stehts naemlich im Hausdurchsuchungsbefehl) die Beschlagnahme durchgefuehrt wurde, was de facto die Ausserbetriebsetzung der Firma ViP durch Kommunikationsmaengel innerhalb der Behoerden bedeutet, - Faktum ist auch, dass - nachdem informell auch zugegeben wurde, dass die Aktion 'ein Schuss ins Knie' war - der Sachverstaendige unter enormen Druck steht, jetzt doch noch etwas zu finden, was die Aktion nachtraeglich rechtfertigt. Und so sind ja auch die Aussagen des Herrn Staatsanwalts Korsche zu verstehen, der jetzt troepfchenweise 'neue Beweise' qua Presse aussickern laesst. Was von Herrn Bieber in Ihrem Blatt auch umgehend berichtet wird, ohne allerdings vorher gegenzuchecken. Eine derartige Meinungsmache ist mE ein Eingriff in ein laufendes Verfahren, und es waere auch angebracht, dies journalistisch entsprechend zu kommentieren. - Faktum ist, dass bei systematischer Suche bei jedem Internet-Anbieter Dateien gefunden werden koennen, die die eine oder andere moralische Norm verletzen, und so gesehen die Erkenntnisse des Sachverstaendigen inhaltlich von jedem Internet-Anwender ebenso produziert werden koennen, solange er mit einem Browser umgehen kann. Diskutiert werden sollte ja wohl eher die Frage der Verantwortung fuer solche Inhalte, und wer in welcher Form etwas dagegen tun kann und soll - dass es das Phaenomen gibt, ist wohl nur der Justiz neu. - Faktum ist weiter, dass ViP bis dato nicht beschuldigt ist, und daher die Aussage 'Der Provider weist noch immer jede Schuld von sich' tendenzioes und unrichtig ist. Herr Bieber kann sich offensichtlich nicht ganz klar darueber werden, ob nun der Provider verdaechtig ist, oder dessen Kunde, jene 'Firma in Wiener Neustadt', und verdaechtigt daher sicherheitshalber beide. Ein bissl was wird schon klebenbleiben. Nachdem Ihr Blatt bislang relativ genau recherchierte und ausgewogene Beitraege zum Thema Internet publiziert hat, sind wir ueberrascht, den Kurier hier als kritikloses Organ der Staatsanwaltsschaft wiederzufinden, und hoffen auf eine Klarstellung. mit freundlichen Gruessen, Dr Michael Haberler Verband der Internet-Serviceprovider Oesterreichs Geschaeftsfuehrer, EUnet Oesterreich ---- MfG Martin Weissenboeck Gatterburggasse 7, A-1190 Wien Tel: +43-1-369 88 58-0, Fax: +43-1-369 88 59-7 ------- This message was distributed via the Listserver of the CCC (Computer Communications Club) - (e-mail 'ccc@ccc.or.at' for info's). To unsubscribe from the list send a message to listserv@ccc.or.at with the following command in the message body: 'unsubscribe agtk' .