AGT97158: Netway. 23.06.97 Beim Angebot von Netway (siehe Aussendungen 97110-97112) waren ein paar Fragen offen. Ein grosser Teil konnte von der Firma Netway geklaert werden: 1. Was passiert, wenn die 20 Stunden pro Woche ueberschritten werden? Bekommt der Benutzer ein Warnung? Vorerst einmal nichts. Die Zeit sollte nur nicht regelmaessig und enorm ueberschritten werden. Gegebenenfalls muessten wir den Account einmal verrechnen - sicher aber erst nach entsprechender Ruecksprache mit der Schule. Warnung gibt es keine, man kann aber ueber den Button "Kundenservice" eine Statistik der im Internet verbrachten Zeit abrufen. 2. Zu welchen Kosten wird die weitere Zeit abgerechnet? 20% unter dem Listenpreis - wieviel macht das derzeit aus? Da wir den Internetzugang zu einem Fixpreis mit unlimitiertem Zeit- und Mengenlimit anbieten, koennen wir nur - wie oben beschrieben - notfalls den ganzen Account, nicht aber einzelne, ueberzogenen Stunden verrechnen. 3. Bezieht sich Punkt 4.2 auf jede Art von Leistung, Zubehoer usw. Auch dann, wenn es beispielsweise um den Auftrag zur Lieferung einer Netzwerkkarte im Wert von 400,- Schilling handelt? Nein, gemeint sind Projekte von Schulen, die eine Anschaffung in groesserem Rahmen planen. Da moechten wir die Moeglichkeit bekommen, mitzubieten. 4. Wie lange ist in diesem Fall auf eine Antwort von Netway zu warten? (die als Beispiel genannte Netzwerkkarte wird sicher rasch benoetigt...) Unser Angebot an Hardware beschraenkt sich auf das 33,6 kbit-Modem oder Router, die wir im Rahmen einer ISDN- oder Standleitungsanbindung zur Miete zur Verfuegung stellen koennen. 5. Schulserver (Punkt 8): Wie gross ist der "auf diesem Server vorgesehene Umfang"? Die Vorbereitungen fuer den Schulserver sind noch in vollem Gange, mit der Realisierung ist erst im Herbst zu rechnen. Ich kann Ihnen darueber leider noch keinerlei Auskunft geben. 6. Ist die "Anmeldung fuer einen Internet-Account" im rechtlichen Sinn ein Vertrag? Ja. 6a. Wenn ja, dann kann dieser mangels Teilrechtsfaehigkeit nicht von den Schulen abgeschlossen werden. Wer unterschreibt - der jeweilige Landesschulrat oder das BMUK, vertreten durch das Schulrechenzentrum? Es gibt sowohl einen Rahmenvereinbarung mit Frau BM Gehrer, und Vereinbarungen mit dem BMUK bzw. den jeweiligen Landesschulraeten. 7. In den allgemeinen Geschaeftsbedingungen heisst es unter Punkt 12.12: "Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, Personen unter 18 Jahren den Zugang zum Internet nicht oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewaehren." Da Lehrer keine Erziehungsberechtigten sind (ausser fuer ihre eigenen Kinder, die sie aber wieder nicht unterrichten), kann das Angebot in Schulen daher nur fuer die Verwaltung und ggf. in Maturaklassen genutzt werden. Wir haben Punkt 12.12. unserer AGB mittlerweile entsprechend abgeaendert: "Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, Personen unter 18 Jahren den Zugang zum Internet nicht oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten oder anderen befugten Aufsichtspersonen zu gewaehren. (...)" Mit freundlichen Gruessen Doris Steiner --------------- Der rechtliche Aspekt - Vertrag oder nicht Vertrag - ist fuer mich immer noch nicht zufriedenstellend geklaert. Aber vielleicht zerbreche ich mir ueber so ein Detail zu viel den Kopf.... MfG Martin Weissenboeck --- E-Mail: mweissen@ccc.at Tel: +43-1-369 88 58-0 Gatterburggasse 7, A-1190 Wien Fax: +43-1-369 88 59-7 ------- This message was distributed via the Listserver of the CCC (Computer Communications Club) - (e-mail 'ccc@ccc.or.at' for info's). To unsubscribe from the list send a message to listserv@ccc.or.at with the following command in the message body: 'unsubscribe agtk' .