AGTK 97247: Nachlese zum deutschen Spam-Urteil. 21.11.97 +++ pressetext.austria +++ pte971117002 Medien/Kommunikation, Büro/EDV/Internet Internet/Werbung/Hintergrund Nachlese zum deutschen Spam-Urteil US-Studie: Jeder Dritte für Werbe-E-Mails Muenchen (pte) (17. November 97/10:23) - Das Spam-Urteil des bayerischen Landgerichtes Traunstein erfreut derzeit das Herz der spam-geplagten Internet-Anwender. In diesem Verfahren wurde es einem Versender von unerwuenschten Werbemitteilungen verboten, "Werbung an Privatleute ueber E-Mail ohne vorherige Zustimmung der betreffenden Personen" zu versenden. Es handelt sich dabei um eine der ersten Entscheidungen dieser Art in Deutschland, die sich auf das Internet beziehen. Wie immer bei solchen Urteilen muss man allerdings bedenken, daß es sich um eine Entscheidung handelt, die keinen gesetzgebenden Charakter hat. In einem anderen Verfahren mit einer anderen Sachlage kann es durchaus zu einem abweichenden Ergebnis kommen. Das Urteil verbietet beispielsweise lediglich den Versand von Werbung an Privatpersonen. Zwar koennen sich auch Unternehmen gegen unerwuenschte Werbe-Mails zur Wehr setzen, hier gelten allerdings abweichende Gesetzmaessigkeiten. So ist der Versand von Werbeschreiben durchaus legitim, wenn sie an fruehere Geschaeftspartner gerichtet sind. Dabei gilt der Kauf einer Ware gilt als Bildung einer Geschaeftsbeziehung. Dies kann im uebrigen auch Privatpersonen betreffen. Inwieweit etwa der Software-Download eines Shareware-Produktes als "Einrichtung einer Geschaeftsbeziehung" verstanden werden kann, wurde bisher noch nicht entschieden. Und wer auf einer Site seine Mail-Adresse fuer den Bezug "weiterer Informationen" hinterlaesst, muss auch damit rechnen, zukuenftig ueber "Neuigkeiten" auf diesem Web-Angebot informiert zu werden. Um rechtlichen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollten die Betreiber solcher Sites allerdings auf diese Tatsache hinweisen und auch Moeglichkeiten anbieten, aus dem Verteilerkreis wieder entlassen zu werden. (Intern) http://www.akademie1.de/online-recht/ vorent.phtml?LGTraunstein971014+ref=Wettbewerbsrecht Stichwort "unverlangt verschickte Werbung" Unverlangt verschickte Werbung per Brief oder Postwurfsendung ist vom Gesetzgeber ausdruecklich erlaubt. Das muss wohl auch so sein, denn in gewisser Weise sind auch alle anderen Spielarten der Werbung unverlangt adressiert, sei es ueber Radio- oder Fernsehspots, sei es ueber Plakatwaende, denen man sich nicht entziehen kann. Der Terminus technicus "unverlangt verschickte Werbung" ist also bereits ein fester Bestandteil unserer Werbekultur. Wenn man sich die Urteilsbegruendung des "Werbe-Fax-Urteils" ansieht, wird schnell klar, dass der zentrale Argumentationspunkt fuer das Verbot darin besteht, dass dem angeschriebenen und umworbenen Kunden nicht unerhebliche Kosten entstehen, z.B. Toner oder Thermopapier, Blockierung des Telefaxanschlusses. Es gilt nun auszuloten, ob bei Empfaengern von Werbe-Emails Kosten entstehen, die aehnlich wie bei Faxen nicht tolerierbar sind. Interessant waeren jedenfalls technische Moeglichkeiten, wo jeder waehlen kann, ob er WerbeEmails haben moechte oder nicht. Jeder Dritte für Werbe-E-Mails Das amerikanische Meinungsforschungsinstitut World Research hat eine Studie zur Akzeptanz von Werbe-Emails durchgefuehrt. Auch wenn die ueberwiegende Zahl der Befragten ablehnend reagierten (mehr als zwei Drittel), so antworteten doch auf die Frage: How do you feel about the junk Email you get? Don't care (170: 16.40 %), It's O.K. (90: 8.68 %), Love it (73: 7.04 %). Laut dieser Studie haben also insgesamt 32,2 % der Befragten, die regelmaessig in den USA Werbe-Emails erhalten, eine neutrale bis hin zu einer sehr positiven emotionalen Haltung. Die Studie ist einzusehen unter: http://www.survey.com/junkresults.html +++ pressetext.austria +++ Aussender: pressetext.austria Ansprechpartner: ws,email: redaktion@pressetext.at,Tel. 01/402 48 51 --- MfG Martin Weissenboeck --- --- E-Mail: mweissen@ccc.at Tel: +43-1-369 88 58-10 --- Gatterburggasse 7, A-1190 Wien Fax: +43-1-369 88 58-77 ------- This message was distributed via the Listserver of the CCC (Computer Communications Club) - (e-mail 'ccc@ccc.or.at' for info's). To unsubscribe from the list send a message to listserv@ccc.or.at with the following command in the message body: 'unsubscribe agtk' .