Franz Fiala From: Martin Weissenboeck [mweissen@ccc.at] Sent: Montag, 15. Dezember 1997 20:53 To: agtk@ccc.or.at Subject: AGTK 97272: Zwei Berichte - zum Vergleich AGTK 97272: Zwei Berichte - zum Vergleich. 15.12.97 Das Internet soll dazu betragen, aktuelle Informationen in die Klassenraeume zu bringen. Die Faehigkeit zu selbstaendigen Bildungserwerb wird damit gefoerdert. Ich halte es darueber hinaus fuer besonders wichtig, auch die Faehigkeit zur kritischen Bewertung der Informationen heranzubilden. Die beiden folgenden Berichte moegen als Diskussionsbeitraege dienen. ---------------------------------------------------------------------------- USA/Microsoft/Gericht Einstweilige Verfuegung gegen Microsoft Niederlage vor US-Gericht - Endgueltige Klaerung abzuwarten Washington (pte) (12. Dezember 97/09:10) - Dem US-Softwarekonzern Microsoft ist es einstweilig untersagt worden, Computerhersteller zu verpflichten, in neue Rechner nur Internet-Programme von Microsoft einzubauen. Ein Bundesgericht in Washington sah darin am Donnerstag die Ausuebung einer unzulaessigen Monopolstellung des groessten US-Software-Herstellers. Microsoft verpflichtet die Unternehmen, gemeinsam mit der Software "Windows '95" auch die Internet-Programme von Mircosoft zu installieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass Microsoft durch seine Praktiken sein Monopol verstaerke sei zu gross, als dass dies bis zu einer endgueltigen Klaerung weiter geduldet werden koenne, begruendete das Gericht seine Entscheidung. Das Urteil hat zunaechst Gueltigkeit bis zu einer Entscheidung des US-Justizministeriums, das ein Kartell-Verfahren gegen Mircosoft angestrengt hat. Die Anti-Kartell-Behoerden werfen Microsoft die Verletzung eines Abkommens von 1995 vor, indem sich das Unternehmen verpflichtet hat, die Installation von 'Windows '95 nicht mit dem Einbau anderer Produkte zu verknuepfen. Ein Sprecher des Justizministeriums bezeichnete die Entscheidung am Donnerstag als einen Sieg der freien Wahl von Verbrauchern und Herstellern. (AFP) (Ende) pressetext.austria +++ Aussender: pressetext.austria Ansprechpartner: ws,email: redaktion@pressetext.at,Tel. 01/402 48 51 ---------------------------------------------------------------------------- USA/Computer/Microsoft/Gericht Zwischenentscheid im Rechtsstreit zwischen Microsoft und US-Justizdepartement Microsoft darf Computerhersteller weiterhin mit der vollstaendigen Version von Windows 95 beliefern Wien (12. Dezember 97/15:09) - Bundesbezirksrichter Thomas Penfield Jackson hat in der haengigen Klage des US-Justizdepartements gegen Microsoft eine detaillierte Pruefung der Sachverhalte angeordnet. Ein Zwischenentscheid berechtigt Microsoft, Computerhersteller weiterhin mit der vollstaendigen Version von Windows 95, einschliesslich Microsoft Internet Explorer, zu beliefern. Das Gericht lehnte zudem die Forderung des Justizdepartements, Microsoft taeglich mit einer Million Dollar zu buessen, als gegenstandslos ab. Microsoft begruesst den Entscheid von Richter Jackson, die Klage des Justizdepartements einer genaueren Pruefung zu unterziehen. Das US-Justizdepartement hatte Microsoft im Oktober vorgeworfen, gegen eine gerichtlich abgesegnete Regelung aus dem Jahr 1995 ueber bestimmte Aspekte der Lizenzierung von Windows an Computerhersteller zu verstossen. In Uebereinstimmung mit Microsoft verfuegte das Gericht nun die detaillierte Pruefung und Beruecksichtigung zusaetzlicher Fakten durch einen Spezialisten, bevor ein endgueltiges Urteil gefaellt werden kann. Zum gegenwaertigen Zeitpunkt sei ein Entscheid noch "verfrueht", heisst es in der Begruendung von Richter Jackson. Ob Microsoft gegen geltende Regelungen verstosse, sei damit noch nicht entschieden. In einer vorlaeufigen Verfuegung bestaetigte das Gericht das Recht von Microsoft, ihren OEM-Partnern Windows 95 in der Vollversion, zu der auch der Internet Explorer gehoert, anzubieten, solange die OEM-Partner die Moeglichkeit haben, Windows 95 auch ohne die Dateien des Internet Explorer 3.0 oder 4.0 zu installieren. Hardwarehersteller hatten schon immer die Moeglichkeit, Windows 95 auch mit Web-Browsern von anderen Herstellern auf ihre Computer zu laden. Die Lizenzvereinbarungen enthalten auch keine Passagen, die sie daran hindern, Windows 95 mit Konkurrenzbrowsern auszuliefern. Die vorlaeufige Verfuegung hat keine Auswirkungen auf den Zeitplan fuer die Entwicklung von Microsoft Windows 98. In zwei weiteren Punkten entschied das Gericht zugunsten von Microsoft. Die Forderung des Justizdepartements nach einer Busse von taeglich einer Million Dollar wurde ebenso zurueckgewiesen wie diejenigen Passagen der Klage, die Microsoft der widerrechtlichen Nutzung von "Non-Disclosure Agreements" (Vereinbarungen, Informationen nicht weiterzugeben) mit Geschaeftspartnern bezichtigt. Mit dem vorlaeufigen Entscheid bestaetigt das US-amerikanische Bundesbezirksgericht die Forderung von Microsoft, weitere Fakten in die Beurteilung miteinzubeziehen. Gleichzeitig wurde damit das weitere Vorgehen geklaert. "Wir nehmen die Gelegenheit gerne wahr, die Sachlage mit zusaetzlichen Unterlagen und Beweismitteln zu klaeren", erklaerte William H. Neukom, Senior Vice President fuer Law and Corporate Affairs. "Wir sind zuversichtlich, dass sich das Gericht unserer Auffassung, gegen keine Regelungen verstossen zu haben, anschliessen und uns in unserer Ueberzeugung stuetzen wird, dass technologische Innovation und Integration zum Wohl der Softwareindustrie und der Konsumenten ist." Weitere Informationen finden Sie unter der Adresse: http://www.microsoft.com/corpinfo/ Fuer Rueckfragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sabine Unterweger, Publico, Tel. 01/717 86-0 (Ende) +++ pressetext.austria +++ Aussender: Microsoft Oesterreich Ansprechpartner: Dr. Sabine Unterweger, email: su@publico.co.at, Tel. 01/717 86-0 --- MfG Martin Weissenboeck --- --- E-Mail: mweissen@ccc.at Tel: +43-1-369 88 58-10 --- Gatterburggasse 7, A-1190 Wien Fax: +43-1-369 88 58-77 ------- This message was distributed via the Listserver of the CCC (Computer Communications Club) - (e-mail 'ccc@ccc.or.at' for info's). To unsubscribe from the list send a message to listserv@ccc.or.at with the following command in the message body: 'unsubscribe agtk' .