Franz Fiala Von: Martin Weissenboeck [mweissen@ccc.at] Gesendet: Mittwoch, 23. September 1998 19:52 An: agtk@ccc.or.at Betreff: AGTK 98193: Keine Haftung der US-Internet-Provider AGTK 98193: Keine Haftung der US-Internet-Provider +++ pressetext.austria +++ Amerikas Gerichte widersprechen der europaeischen Auffassung Seattle (pte) (10. August 98/11:14) - Die Verurteilung des frueheren Compuserve-Geschaeftsfuehrers Felix Somm wegen der Verbreitung von Kinderpornographie fuehrte zu hoher Unsicherheit, fuer welche Inhalte Provider hierzulande haften muessen. Gegensaetzlich zu den europaeischen Gerichten urteilen die ueberseeischen Richter bei Haftungsfragen fuer Inhalte im Internet: Sechs Tage nach dem Bombenanschlag in Oklahoma City, bei dem es 168 Tote gab, hatte ein Unbekannter in einer AOL-Newsgruppe T-Shirts mit taktlosen Aufschriften zum Bombenanschlag angeboten. Der Leidtragende war Kenneth Zeran aus Seattle: Seine Telefonnummer wurde als Kontaktadresse genannt. Er konnte sich daraufhin vor Schmaehanrufen und Todesdrohungen gar nicht mehr retten. Selbst als AOL die Nachricht loeschte, tauchte sie flugs wieder in der Newsgroup auf. Zeran verklagte schliesslich AOL. Das Verfahren ging durch saemtliche Instanzen - nun ist ein endgueltiger Bescheid da: Der Supreme Court, das hoechste Gericht der USA, hat entschieden, dass Internet-Provider nicht fuer Internet-Inhalte haften. (pc-online) Doppelter Passwort-Schutz durch Mobiltelefone T-Online will Spaehangriffe mit Gratis-Mobltelefonen umgehen Muenchen (pte) - Gegen Spaehangriffe von Computer-Hackern will der Online-Dienst der Telekom, T-Online, seine Kundschaft kuenftig mit kostenlosen Mobiltelefonen und einem doppelten Passwort-Zugang schuetzen. Der groesste deutsche Online-Dienst testet derzeit entsprechende Zugaenge. Im Fruehjahr hatte ein Koelner Schueler die Passwoerter von mehreren hundert T-Online-Kunden ausgespaeht und das Unternehmen auf Sicherheitsluecken hingewiesen. T-Online-Nutzer sollen kuenftig auf Wunsch zusaetzlich zu ihrem ueblichen Passwort per Handy ein zweites Passwort zugeteilt bekommen, das beim Zugang in das Computernetz innerhalb von zwei Minuten eingegeben werden muss. Waehrend das Handy fuer das Telekom-Mobilnetz D1 kostenlos zur Verfuegung gestellt werden soll, soll sich der Nutzer demnach fuer eine gewisse Zeit zur Zahlung hoeherer Online-Tarife verpflichten. T-Online-Sprecher Joerg Lammers begruendet diese Tarifbindung mit dem "hochwertigen Service". Das Schutzsystem "DeProMAS" ist nach Angaben seines Erfinders Kim Schmitz nicht zu knacken: Kein Hacker koenne innerhalb von zwei Minuten zwei verschiedene Passwoerter in zwei unterschiedlichen Datennetzen ausspaehen. Schmitz war selbst jahrelang als Hacker taetig. (afp) US-Copyright-Gesetz verabschiedet Dokumente im Netz fallen nun unter das Urheberrecht Washington (pte) (8. August 98/12:46) - In den USA hat die Politik den Bedrohungen des Urheberrechts durch digitale Technologie Rechnung getragen: nach dem Senat http://www.senate.gov hat auch die zweite Kammer der Volksvertretung, das Abgeordnetenhaus http://www.house.gov, ein Gesetz verabschiedet, das neue Standards setzt, um das Copyright auf Musik, Software und schriftliche Dokumente im Internet zu schuetzen. Der sogenannte "Digital Millennium Copyright Act" verbietet Technologien, die einen Kopierschutz digitaler Werke knacken koennen, allerdings ist auch ein Kompromiss fuer die freie Nutzung solcher Materialien durch Schulen und Bibliotheken enthalten. Das neue US-Gesetz setzt erstmals Vertraege um, auf welche sich staatsuebergreifend die 157 Delegierten der Genfer Konferenz fuer digitale Information und Copyrights der "World Intellectual Property Organization" (WIPO) http://www.wipo.org 1996 geeinigt hatte. Allerdings beruecksichtigt diese Umsetzung offenbar auch US-amerikanische Geschaeftsinteressen und ist bei allem oeffentlichem Lob nicht unumstritten. Befuerworter des Gesetzes argumentieren, dass es mit Hilfe des Internet einfacher und billiger ist, Produkte zu verkaufen und in Umlauf zu bringen - die zentralen Vorgaenge des wachsenden Handelszweiges "Electronic Commerce", der sich vor allem auf die Software-, Film- und Musik-Industrie auswirkt. Da es bisher viel zu einfach ist, nicht autorisierte Kopien von Liedern, Programmen oder auch Buecher zu verteilen oder zu verkaufen, hat es einer Erweiterung des urheberrechtlichen Schutzes derartiger Informationen und Produkte auf den Online-Bereich bedurft. Nach Auffassung offenbar der Mehrheit der "House"-Abgeordneten findet das neue Gesetz ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Foerderung des "E-Commerce" und den Interessen der Copyright-Inhaber. Robert Holleyman, Praesident der Programmiererorganisation "Business Software Alliance", begruesste das Gesetz ebenfalls. Schliesslich haetten viele andere Laender der Welt ihre Gesetze in Sachen Urheberrechtsschutz Online noch nicht den heutigen Gegebenheiten angepasst, sondern bisher darauf gewartet, dass die USA die Fuehrung ergreife. Die Gesetzgeber fanden einen Kompromiss fuer die "faire Nutzung" von geschuetzten Werken, welchen auch die Hollywood-Studios, Musik- und Buchverleger sowie die Software-Industrie offenbar akzeptieren koennen. Vorausgegangen war der Vorschlag, jegliche Umgehung - das "Knacken" - von Verschluesselung und anderer Kopierschutzmass nahmen urheberrechtlich geschuetzter digitaler Werke solle illegal sein. Dies, so fuerchteten Einrichtungen wie Bibliotheken oder Schulen, werde aber nicht nur Diebe und Software-Piraten abschrecken, sondern auch die sogenannte "Fair Use"-Regelung beenden, nach welcher das Kopieren geschuetzter Werke fuer Bildungszwecke oder andere nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt ist. Man befuerchtete, die Schutzmassnahmen wuerden frueher oder spaeter zur "pay-per-use"-Handhabung fuehren, nach welcher pro Nutzung zu bezahlen ist und ein kostenloses Zur-Verfuegung-Stellen fuer Bibliotheksnutzer und Lernende unmoeglich macht. Generelle Gegner des "Digital Millennium Copyright Act" behaupten, eine neue gesetzliche Regelung sei ueberfluessig. Eine aktuelle Studie des U.S. Copyright Office zeigt offenbar, dass - historisch gesehen - neue Gesetze nicht die Loesung zum Schutz intellektuellen Eigentums sind. Im allgemeinen seien die vorhandenen Gesetze ausreichend, es sei vielmehr Aufgabe der Gerichte, die Gesetze den Anforderungen entsprechend auszulegen. (Bild der Wissenschaft) --- MfG Martin Weissenboeck --- --- E-Mail: mweissen@ccc.at Tel: +43-1-369 88 58-10 --- Gatterburggasse 7, A-1190 Wien Fax: +43-1-369 88 58-77 ------- This message was distributed via the Listserver of the CCC (Computer Communications Club) - (e-mail 'ccc@ccc.or.at' for info's). To unsubscribe from the list send a message to listserv@ccc.or.at with the following command in the message body: 'unsubscribe agtk' .