pcnews Von: Martin Weissenboeck [mweissen@ccc.at] Gesendet: Samstag, 23. Januar 1999 16:15 An: agtk@ccc.or.at Betreff: AGTK 99023: Haftung fuer Links AGTK 99023: Haftung fuer Links. 23.01.99 Haftung fuer Links geklaert Prozess endet mit Vergleich Hamburg (pte) (18. Jaenner 99/09:39) - Der Prozess ueber die Frage, ob das Setzen eines Links eine zivilrechtliche Haftung begruenden koenne, wurde nun abgeschlossen. Michael Best hatte im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten um die Domain "emergency.de" einen Link auf einen Artikel im Satire-Magazin "Planet Mahlzeit" veroeffentlicht, in dem wenig schmeichelhaftes ueber den Rechtsanwalt der Gegenpartei, Joachim Nikolaus Steinhoefel, zu lesen war. (Siehe pte980526006) Steinhoefel fuehlte sich durch den Inhalt der Web-Site in seiner Ehre verletzt und klagte. Das Landgericht Hamburg verurteilte Best in erster Instanz wegen "Verletzung des allgemeinen Persoenlichkeitsrechts sowie der Ehre des Klaegers" zum Ersatz des enstandenen Schadens und zur Bezahlung von Steinhoefels Anwaltskosten. Die daraufhin von der Netz-Inititiative Freedom for Links http://www.freedomforlinks.de/ ins Leben gerufenen Spendenaktion machte die Berufung vor das Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg moeglich. Auf dringendes Anraten des Pressesenates des Oberlandesgerichtes haben sich die Parteien nun verglichen. Vor Abschluss des Vergleiches skizzierte der Vorsitzende des Senates, wie eine richterliche Entscheidung vermutlich ausgesehen haette: Nach Auffassung des Gerichtes waere aller Voraussicht nach eine Haftung fuer den von Best gesetzten Link zu bejahen gewesen, da er den Link in Kenntnis der Inhalte auf der Seite von "Planet Mahlzeit" gesetzt hatte. Diesen Link habe er auch nicht nur gesetzt, um Dritten einen technischen Zugang zu ermoeglichen (Access Provider), sondern als Reaktion auf die Abmahnung in Sachen emergency.de. Dies haette nach Auffassung des Gerichtes ausgereicht, um ein Zueigenmachen der Inhalte der gelinkten Seite anzunehmen. Da der Gesetzgeber in der amtlichen Begruendung zu par. 5 Abs. 1 Teledienstgesetz (TDG) ausfuehrt, dass als eigene Inhalte auch Inhalte Dritter anzusehen sind, wenn sich der Anbieter diese zu eigen macht, waere das Gericht ueber diese Vorschrift vermutlich zu einer Verantwortlichkeit von Best gekommen. Zur Begrenzung etwaiger weiterer Schadensersatzansprueche hat Best deswegen auf Anraten des Gerichtes und seiner Anwaelte einem Vergleich zugestimmt. Fuer Dr. Giessler, den Rechtsanwalt von Michael Best, ist mit diesem Vergleich die Entscheidung des LG Hamburg zur Haftung fuer Links aus der Welt: "Man kann damit nicht mehr davon ausgehen, dass jeder allein aufgrund des Setzen eines Links jederzeit fuer die gelinkten Inhalte haftet. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass - wie in der juristischen Diskussion von vielen vertreten - darauf abzustellen ist, wann, warum und in welchem Umfeld ein Link gesetzt wurde." (akademie) Unterhaltungselektroniksystem via Internet "NY Times": Philips, Sony und Sun planen Zusammenarbeit New York (pte) (20. Jaenner 99/07:00) - Philips und Sony wollen zusammen mit Sun Microsystems ein kombiniertes System zur Vernetzung von Unterhaltungselektronik via Internet entwickeln, wie die "New York Times" am Dienstag berichtete. Hierzu sollen zwei von den jeweiligen Partnern entwickelte Softwarestandards kombiniert und das Projekt eines globalen Computernetzwerks vorangetrieben werden. Potentiell koenne jedes elektronische Geraet, das mit den zu kombinierenden Standards ausgeruestet ist, Informationen in das Netzwerk einspeisen. So koennten etwa TV- und Videogeraete mit dem PC oder der Audioanlage verbunden und uebers Netzwerk gesteuert werden. Grundlage des Netzwerks sei einerseits die von Sun entwickelte "Jini"-Technologie, die auf der Basis der Programmiersprache Java operiert. Durch Jini koennen Programmierer Software fuer Netzwerke entwickeln, die sich aus verschiedenen elektronischen Geraeten zusammensetzen. Jedes Geraet kann Instrukionen an die jeweils anderen weitergeben. Jini soll mit der Home Audio Visual Interoperability (HAVI)-Architektur kombiniert werden. Diese ist von einem Konsortium von Unternehmen aus der Unterhaltungsindustrie unter der Leitung von Sony und Philips entwickelt worden. So koennte es nach Fertigstellung des Netzwerks moeglich sein, den Videorekorder fernzuprogrammieren oder ein Fernsehprogramm auf CD-ROM zu speichern. (vwd) Software via eShop 130.000 Titel online bestellbar Frankfurt (pte) (17. Jaenner 99/07:00) - Die Online-Mall eShop.de bietet als erste deutsche Shopping-Seite Electronic Software Distribution (ESD) an. Seit Anfang des Jahres listet die Mall eine Datenbank mit ueber 130.000 Softwaretiteln auf. Die allermeisten dieser Titel sind online zum Download verfuegbar und in D-Mark zahlbar. Das Angebot wird staendig ueberarbeitet und erweitert. Eine deutsche Stichwortsuche sowie die freie Wahl der Waehrung (Dollar, DM oder Euro) folgen in Kuerze. Zum Angebot gehoeren nicht nur Softwaretitel. Eine beachtliche Sammlung an Schriften, Cliparts und Fotografien sind zum erschwinglichen Preis erhaeltlich. Besonders interessant fuer Web-Designer: alle Bilder koennen in einer vernuenftigen Groesse schon vor dem Kauf im Browser angesehen und abgespeichert werden. Das erleichtert die Gestaltungsarbeit erheblich - und wenn's gefaellt, ist das Bild in ein paar Sekunden eingekauft. http://www.eshop.de/ --- MfG Martin Weissenboeck --- --- E-Mail: mweissen@ccc.at Tel: +43-1-369 88 58-10 --- Gatterburggasse 7, A-1190 Wien Fax: +43-1-369 88 58-77 ------- This message was distributed via the Listserver of the CCC (Computer Communications Club) - (e-mail 'ccc@ccc.or.at' for info's). To unsubscribe from the list send a message to listserv@ccc.or.at with the following command in the message body: 'unsubscribe agtk' .