Von: owner-agtk-info@ccc.at im Auftrag von martin@weissenboeck.at Gesendet: Dienstag, 30. Mai 2000 17:05 An: agtk-info@ccc.at Betreff: AGTK 00138: Rechtliches AGTK 00138: Rechtliches. 17.05.00 http://www.pressetext.at/show.php?pta=000516050 pte000516050 Politik/Soziales, Computer/Telekommunikation Internetindustrie gegen schaerfere Gesetze Service Provider befuerchten hoehere Kosten Paris (pte, 16. Mai 00/19:19) - Waehrend in Paris die G8-Konferenz gegen Cyberkriminalitaet tagt, appellieren zwei Organisationen der Internetindustrie an die G8-Staaten, das Internet nicht durch uebermaessige Regulierungen abzuwuergen. Die Internet Alliance http://www.internetalliance.org und das Global Internet Project http://www.gip.org , zwei Organisationen mit internationaler Mitgliedschaft, fuerchten, dass nach der letzten Virenplage durch das ILOVEYOU-Virus die Regierungen extrem strenge Vorschriften einfuehren koennten. Sie fuerchten, dass damit die Kosten fuer die Unternehmen weiter steigen werden und so das Wachstum der Internetindustrie hemmen werden. "Es ist verstaendlich, dass nationale Regierungen ueber die kuerzlich vergangenen Vorkommnisse besorgt sind. aber sie sollten der Versuchung widerstehen, das Problem mit weiteren Regulierungen zu loesen", meinte John Patrick, Leiter der Internetabteilung von IBM fuer Global Internet Project. Die Internet Alliance, der Unternehmen wie Microsoft und Deutsche Telekom angehoeren, meinte in einer Aussendung, dass zuerst die bestehenden Gesetze angewandt werden sollten, bevor neue ueberstuerzt geschaffen wuerden. Die Internet Service Provider (ISP) wehren sich besonders gegen den Vorschlag des Europarates, der ISP dazu verpflichten wuerde, alle Daten mehrere Monate zu speichern, was einen grossen Aufwand fuer die ISPs mit sich braechte. "Wir finden die Hacker nicht mit neuer Technologie oder weil neue Gesetze verabschiedet werden, sondern weil sie in den Chat-rooms ueber ihre Taten angeben", meinte Philippe Lemaire, Vorstandsmitglied des franzoesischen Interunternehmens CF6. (zdnet) http://www.pressetext.at/show.php?pta=000516039 pte000516039 Computer/Telekommunikation, Recht/Steuer Juristen erwarten keine Aenderung bei E-Commerce-Gesetzen Oesterreich entspricht schon jetzt fast zur Gaenze den EU-Richtlinien Wien (pte, 16. Mai 00/16:23) - Nach Meinung des auf Internet-Rechtsfragen spezialisierten Wiener Anwalts Peter Ostenhof http://www.ostenhof.com ) ergibt sich fuer Oesterreich derzeit keine Notwendigkeit, geltende Gesetze an die neueste E-Commerce-Richtlinie der EU anzupassen, da in Oesterreich nach der jetzigen Rechtslage ein elektronischer Vertragsabschluss bereits jetzt moeglich sei. Gemaess der nunmehrigen EU-Richtlinie soll es zur weitgehenden rechtlichen Anerkennung von Vertraegen per E-Commerce-Loesungen kommen. Allerdings koennen die Mitgliedstaaten gewisse Vertraege, die per E-Commerce abgeschlossen werden, davon ausnehmen. Dazu zaehlen Vertraege, die Rechte an Immobilien mit Ausnahme von Mietrechten begruenden oder uebertragen, Vertraege, die die Mitwirkung von Gerichten, Behoerden oder oeffentliche Befugnisse ausuebende Berufe (z.B. Notar) erfordern, sowie Buergschaftsvertraege, Vertraege im Bereich des Familienrechts und Erbrechtsvertraege. Hierin liegt derzeit noch der einzige Punkt, in dem die Oesterreichische Rechtslage abweicht, naemlich Vertraege ueber Immobilien. Diese koennen derzeit noch auf elektronischem Wege abgeschlossen werden. Ob allerdings der oesterreichische Gesetzgeber von der Moeglichkeit, Immobilienvertraege vom elektronischen Vertragsabschluss auszunehmen, Gebrauch macht, bleibt laut Ostenhof abzuwarten. Das Europaeische Parlament arbeitet zur Zeit an der Angleichung der innerstaatlichen Rechtsforschriften im E-Commerce. Mittels einer Richtlinie, die Anfang Mai vom eruopaeischen Parlament verabschiedet wurde, (siehe auch http://www.pressetext.at/show.php?pta=000504045 ) will die EU eine Angleichung auf europaeischer Ebene herbeifuehren, um das reibungslose Funktionieren von elektronischen Transaktionen auf europaeischer Ebene zu gewaehrleisten. Kernaussage dieser Richtlinie ist die Vorschrift, dass die einzelnen Mitgliedstaaten darauf zu achten haben, dass ihre Rechtsvorschriften den Abschluss elektronischer Vertraege ermoeglichen. (sw http://www.pressetext.at/show.php?pta=000517006 pte000517006 Recht/Steuer, Computer/Telekommunikation Sun hat keinen Rechtsanspruch auf die Sonne Namensstreit gegen Hongkonger Hotel eSun.com verloren Hongkong (pte, 17. Mai 00/10:15) - Sun Microsystems hat einen Prozess um die Fuehrung des Namens "Sonne" im Firmenlogo verloren. Der US-Konzern muss sich damit zufrieden geben, dass auch andere Unternehmen die drei Buchstaben im Namen verwenden. Das entschied das Hohe Gericht von Hongkong. Sun Microsystems hatte der Hotelkette Lai Sun Hotels aus Hongkong gerichtlich untersagen wollen, sich in "eSun.com" http://www.esun.com umzubenennen und im Internet unter diesem Namen aufzutreten. Sun gab an, Internet-Produkte aus Hongkong koennten mit den eigenen verwechselt werden. Das Hohe Gericht hielt eine solche Verwechslung fuer "hoechst unwahrscheinlich". Das Wort "sun" werde im Englischen wie im Chinesischen alltaeglich gebraucht, heisst es in dem am Montag veroeffentlichten Urteil. In Hongkong bedeute das Wort "sun" so viel wie "neu". Mehr als 8.000 Firmen allein in Hongkong und mehr als vier Millionen Webseiten fuehrten das Wort im Namen. Sun Microsystems muss die Kosten des Prozesses tragen. Die Klage gegen ein weiteres "sun"-Unternehmen aus Hongkong duerfte damit vom Tisch sein. (spiegel) http://www.pressetext.at/show.php?pta=000513016 pte000513016 Computer/Telekommunikation, Recht/Steuer Jurist empfiehlt "I love you"-Opfern Klage gegen Microsoft "Softwarekonzern haette fruehzeitig warnen muessen" Stuttgart (pte, 13. Mai 00/15:54) - Der auf Computerrecht spezialisierte Jurist Maximilian Herberger http://herberger.jura.uni-sb.de/ erklaerte in einem Interview der Zeitung "Handelsblatt", dass registrierte Nutzer des Betriebssystems Windows, die von Microsoft verspaetet auf den Wurm hingewiesen worden waren, den Konzern auf Schadensersatz verklagen koennten. Ausserdem sieht der Rechtsprofessor der Universitaet des Saarlandes Chancen fuer Virenopfer, die das gefaehrliche Skript von einem Behoerdenrechner empfangen haben. Diese koennten eine Entschaedigung aus der Staatskasse fordern. Herberger geht davon aus, dass Klaeger rund die Haelfte ihres Schadens vom Software-Konzern erstattet bekommen koennten. Der Professor und Herausgeber von JurPC, der Internetzeitschrift fuer Rechtsinformatik, http://www.herberger.de/ begruendet dies damit, dass Microsoft schon am 4. Mai morgens vom Virus erfahren haette, aber erst am 5. Mai abends, als der Wurm schon weit verbreitet war, eine Warnung auf seiner Website veroeffentlicht hatte. Statt die registrierten Kunden per Mail zu warnen, habe das Unternehmen nur selbst seine Server heruntergefahren, um sich vor einer Infektion zu schuetzen. (zdnet/handelsblatt) Microsoft hat in der Zeitung solche Ansprueche jedoch zurueckgewiesen. Man sei nicht verpflichtet, die Kunden ueber Virengefahren zu informieren, teilte das Unternehmen mit. Trotzdem glaubt Herberger, dass Einzelpersonen bei einer Klage gute Chancen haetten. (zdnet) --- MfG Martin Weissenboeck --- --- E-Mail: mweissen@ccc.at Tel: +43 1 3698858 10 --- Gatterburggasse 7, A-1190 Wien Fax: +43 1 3698858 77 -- Diese Nachricht wurde ueber den Listserver des Computer Communications Club verteilt. Um von sich von der Liste streichen zu lassen, senden Sie eine Nachricht an majordomo@ccc.at mit dem Nachrichtentext "unsubscribe agtk-info".