Von: owner-agtk-info@ccc.at im Auftrag von martin@weissenboeck.at Gesendet: Sonntag, 11. Juni 2000 19:45 An: agtk-info@ccc.at Betreff: AGTK 00163: Viren-Bausatz AGTK 00163: Viren-Bausatz http://www.pressetext.at/show.php?pta=000611009 pte000611009 Computer/Telekommunikation, Recht/Steuer Schweiz: Anklage wegen Handel mit Viren-Bausatz Angeklagter: Information zur Programmierung von Viren muss frei zugaenglich sein Zuerich (pte, 11. Juni 00/11:45) - In der Schweiz muss sich erstmals ein Vertreiber von Bauanleitungen fuer Computerviren vor Gericht verantworten. Nach einem Bericht des Zuericher "Tagesanzeigers" http://tages-anzeiger.ch hatte der Mann im Jahr 1996 ueber 3000 CDs der amerikanischen Group 42 importiert, um diese in Europa zu verkaufen. Die Gruppe machte sich Anfang der 90er-Jahre einen Namen in der Hackerszene und verbreitete ihr Wissen ueber Viren, trojanische Pferde und das Knacken von Passwoertern im Internet und auf CD-ROM. Ein Mitarbeiter des Bundesamtes fuer Informatik erstattete gegen den Importeur nun Anzeige wegen "Datenbeschaedigung". Die Anzeige stuetzte sich auf den Artikel 144 des Schweizer Strafgesetzbuchs. Dieser stellt nicht nur, wie in Oesterreich, tatsaechliche Zerstoerung oder Beeinflussung elektronischer Daten, sondern auch das Herstellen, Anpreisen oder Inverkehrbringen von Programmen, mit denen Daten zerstoert werden koennen, unter Strafe. Die Zuercher Bezirksanwaltschaft beantragte 10.000 Franken (rund 88.000 Schilling) Busse. Der Angeklagte, der fuer mehrere Banken und Telekommunikationsunternehmen als Sicherheitsberater arbeitet, ist sich hingegen keiner Schuld bewusst. "Ich habe nichts Verbotenes getan. Auf der CD befinden sich keine Viren. Informationen ueber deren Programmierung muessen aber frei zugaenglich sein, damit man sich ueberhaupt gegen sie wehren kann." Darueber hinaus sei ein Virus lediglich "ein Programm, das sich selbst vervielfaeltigt. Das ist nichts Illegales. Ob etwas damit beschaedigt wird, haengt vom konkreten Einsatz ab", so der Beschuldigte. Sollte sein Mandant verurteilt werden, befuerchtet sein Verteidiger weitreichende Folgen: Als naechstes muessten "zahlreiche Professoren zur Rechenschaft gezogen werden, die an Universitaeten das Programmieren von Viren demonstrieren." Er plaedierte auf Freispruch. (heise) http://www.pressetext.at/show.php?pta=000608029 [Foto] pte000608029 Produkte/Innovationen, Computer/Telekommunikation Mobile Datenerfassung unter extremen Bedingungen TimbaTec unterstuetzt Rundholzerfassung im Forst Kronsdorf (pte, 8. Juni 00/14:36) - Das oberoesterreichische Unternehmen Latschbacher http://www.latschbacher.com hat mit der Unterstuetzung des Forschungsfoerderungsfonds zwei mobile Geraete zur Datenerfassung entwickelt. Urspruenglich waren die beiden Geraete TimbaTec-CE und TimbaTec-Pocket fuer den harten Einsatz in der Forstindustrie vorgesehen. Inzwischen werden die Geraete auch in der Industrie im Ausseneinsatz verwendet. Die Entwicklung der Geraete nahm eineinhalb Jahre in Anspruch. "Mit den Geraeten lassen sich die Kenngroessen des Rundholzes direkt im Wald erfassen", sagte Klaus Latschbacher, Geschaeftsfuehrer und Besitzer des Unternehmens. Mit den Geraeten werden die Laenge, Durchmesser, Holzart, Qualitaet und Verwendungszweck der geschlaegerten Staemme gespeichert. Damit laesst sich direkt der Verkaufspreis des Holzes ermitteln. Beide Geraet verfuegen ueber stossfeste, wasser- und staubdichte Gehaeuse. Das kleinere Geraet TimbaTec-Pocket verfuegt ueber eine um 90 Grad drehbare numerische Tastatur und kann im Hoch- und Querformat betrieben werden. Die Elektronik ist stossfest und temeperaturstabil gelagert. Ueber einen PCMCIA-Kartenschacht koennen Zusatzfunktionen wie Barcode-Scanner, Funk- oder Netzwerkkarten integriert werden. TimbaTec @Pocket und CE basieren auf der Standardsoftware Windows CE. TimbaTec-Pocket hat einen Programm- und einen Arbeitsspeicher von jeweils 16 MB. Der 320 x 240 Punkte Touchscreen ist entspiegelt. TimbaTec-CE hat einen zusaetzlichen Kartenschacht und ein groesseres Display. Im Gegensatz zum kleineren Bruder verfuegt TimbaTec-CE ueber einen Arbeitsspeicher von 32 MB. Beide Geraete koennen bis minus 20 Grad Celsius eingesetzt werden. Abseits der Forste werden die Geraete bereits fuer Paketlogistik, mobile Verkaufsloesungen oder auch in der Parkraumueberwachung der Stadt Graz eingesetzt. Latschbachers TimbaTec-Geraete gehen zu 90 Prozent in den Export. Das Unternehmen erwirtschaftet 100 Mio. Schilling Umsatz im Jahr und beschaeftigt 64 Mitarbeiter. (ds) http://www.pressetext.at/show.php?pta=000608033 pte000608033 Computer/Telekommunikation, Unternehmen/Finanzen Schwacher Euro zwingt Sony zu Preissteigerungen Sony-Produkte ab Juli bis zu zehn Prozent teurer Wien (pte, 8. Juni 00/15:29) - Die Sony Austria GmbH http://www.sony.at wird die Preise fuer Unterhaltungselektronik und Computerprodukte zum 1. Juli 2000 um bis zu zehn Prozent anheben. Die Preisanpassung war durch die anhaeltende Schwaeche des Euro notwendig, teilte das Unternehmen mit. Die Euroschwaeche gegenueber dem japanischen Yen, dem Dollar und dem britischen Pfund sei deshalb so problematisch, da Sony den ueberwiegende Teil seiner Produkte aus den Laendern bezieht, die ueber diese Waehrungen abrechnen. Durch massive Preiserhoehungen der Bauteil-Lieferanten werde der negative Waehrungseffekt zusaetzlich verstaerkt, so Sony. Betroffen seien alle Produkte wie Fernseher, HiFi-Geraete, Videorecorder, DVD-Player, Camcorder, digitale Kameras oder Walkman. Auch die Vaio Notebooks und Computermonitore sind von der Teuerung betroffen. Sony duerfte damit einen Alleingang antreten. Der Fachverband Unterhaltungselektronik der Wirtschaftskammer sagte zu pressetext.austria, es sei keine branchenweite Preiserhoehung geplant. Es gebe keinerlei derartige Vereinbarungen oder Absprachen. Philips Oesterreich gab auf Anfrage an, dass es im Herbst eventuell zu leichten Preiserhoehungen kommen koennte. Als Gruende nannte Philips allerdings die derzeitige Rohstoffverknappung und Lieferengpaesse. Mit der Schwaeche des Euro haetten diese Erhoehungen allerdings nichts zu tun, denn Philips rechne seit zwei Jahren ausschliesslich ueber Euro ab. Daher sei die relative Staerke des Dollars, Yen oder Pfunds fuer Philips nicht relevant. (os) http://www.pressetext.at/show.php?pta=000607041 pte000607041 Computer/Telekommunikation, Recht/Steuer EU-Internetsteuer soll vor allem US-Anbieter treffen Kommission bringt Vorschlaege zur Besteuerung von Downloads ein Bruessel (pte, 7. Juni 00/16:29) - Die Europaeische Kommission hat heute, Mittwoch, einen Gesetzesvorschlag zur Besteuerung von Internet-Dienstleistungen vorgelegt. Ein Punkt betrifft dabei den Internet-Handel mit dem Ausland. Die EU schlaegt vor, dass sich Web-Firmen mit Firmensitz im Ausland kuenftig registrieren lassen muessen, wenn sie in der EU Geschaefte machen wollen. Registrierte Firmen muessen dann in einem EU-Land ihrer Wahl die Mehrwertsteuer entrichten. Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Gesetzesvorschlag im Originaltext: http://www.europa.eu.int/comm/taxation_customs/proposals/taxation/com349_2000/com2000_349de.pdf Die Kommission will auch elektronische Informationsdienste und das Bezahlfernsehen besteuern. Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein erklaerte, mit dem Vorschlag soll Ungleichheit im Wettbewerb zwischen Firmen mit Sitz in der EU und Unternehmen aus Drittstaaten wie den USA abgebaut werden. Derzeit gehen die Finanzaemter meist leer aus, wenn Kunden innerhalb der EU Musik oder Software aus dem Internet herunterladen. Dies galt vor allem fuer Geschaefte mit den USA, wo die Internet-Branche besonders stark vertreten ist. (Siehe auch pte-Meldungen http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=000603013 und http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=000208023 ) Die auslaendischen Unternehmen koennen jedoch Steuervorteile nutzen, da dass jeweilige Abgabe-Land ausgewaehlt werden kann und die Mehrwertsteuer in den 15 EU-Laendern zwischen 15 und 25% liegt. Bei Geschaeften mit Firmen muss dagegen das Unternehmen die Steuer dort entrichten, wo sie registriert ist. Damit gilt dort das Bestimmungslandprinzip, nach dem der Kaeufer die Steuer entrichten muss. Keine neuen Regeln soll es fuer Geschaefte geben, bei denen Produkte ueber das Internet bestellt und anschliessend konventionell - also etwa auf dem Postweg - an die Kunden ausgeliefert werden. Dort sollen die fuer den Versandhandel bereits geltenden Mehrwertsteuerregeln greifen. Bei Lieferungen von EU-Internetfirmen an Kunden in Drittstaaten entfalle in der EU keine Mehrwertsteuer, erklaerte die Kommission weiter. Laut Bolkestein handle es sich bei den Plaenen um keine neue Internetsteuer. Dennoch stiess der Vorschlag im Vorfeld wegen der unterschiedlichen Hoehe der Mehrwertsteuer auf heftige Kritik und rechtliche Bedenken. (handelsblatt) --- MfG Martin Weissenboeck --- --- E-Mail: mweissen@ccc.at Tel: +43 1 3698858 10 --- Gatterburggasse 7, A-1190 Wien Fax: +43 1 3698858 77 -- Diese Nachricht wurde ueber den Listserver des Computer Communications Club verteilt. Um von sich von der Liste streichen zu lassen, senden Sie eine Nachricht an majordomo@ccc.at mit dem Nachrichtentext "unsubscribe agtk-info".