Von: owner-agtk-info@ccc.at im Auftrag von martin@weissenboeck.at Gesendet: Donnerstag, 15. Juni 2000 19:28 An: agtk-info@ccc.at Betreff: AGTK 00167: Sony-Kamera mit CD-R AGTK 00167: Sony-Kamera mit CD-R. 15.06.00 http://www.pressetext.at/show.php?pta=000615019 [Foto] pte000615019 Produkte/Innovationen, Computer/Telekommunikation Sony-Digicam mit CD-R-Laufwerk Neues Mavica-Modell speichert bis zu 160 Aufnahmen mit einer Aufloesung von bis zu 1.600 Mal 1.200 Pixel Tokio (pte, 15. Juni 00/11:44) - Der Unterhaltungselektronikriese Sony http://www.sony.at will als erster Hersteller eine Digital-Kamera auf den Markt bringen, bei der die Bilder nicht auf einer CompactFlash- oder Smartmedia-Karte, sondern auf einer einmal beschreibbaren CD-R gespeichert werden. Die "Mavica MVC-CD1000" legt Aufnahmen mit einer Aufloesung von bis zu 1.600 Mal 1.200 Pixel auf einem 3,5 Zoll CD-Rohling ab und soll bis zu 160 Aufnahmen speichern koennen. Die CD kann von herkoemmlichen CD- oder DVD-Laufwerken gelesen werden und verfuegt ueber eine Speicherkapazitaet von 165 Megabyte. Die Kamera kann Bilder in den Formaten "TIFF", "MPEG", "JPEG", "UXGA", "SXGA", "XGA" und "VGA" speichern. Die 2,1 Megapixel-Kamera soll im August in den USA zu einem Preis von rund 1.300 Dollar ausgeliefert werden. Zum Lieferumfang der Mavica MVC-CD1000 gehoeren fuenf einmal beschreibbare CDs. Laut Analyse des Computerchannels versuchte Sony bereits mit den Vorgaengermodellen der neuen Mavica mit herkoemmlichen 3,5-Zoll-Disketten ein verbreitetes Speichermedium in seinen digitalen Kameras einzusetzen. Allerdings konnte sich die Kamera nur im Hobby-Markt, vor allem in den USA, durchsetzen. Fuer hochwertige Aufnahmen bot die Disketten-Mavica zu wenig Speicherkapazitaet und zeichnete sich zudem durch eine unhandliche Gehaeuseform aus. (computerchannel) http://www.pressetext.at/show.php?pta=000615034 pte000615034 Computer/Telekommunikation, Recht/Steuer Musikindustrie verliert Pilotklage wegen MP3-Piraterie Klage in letzter Instanz abgewiesen Stockholm (pte, 15. Juni 00/14:45) - Das Oberste Gericht in Schweden hat am Donnerstag in Stockholm die erste Klage der europaeischen Musikindustrie wegen Verbreitung illegaler Musikkopien im Internet abgewiesen. Das Gericht bestaetigte damit Urteile aus erster und zweiter Instanz Ende des vergangenen Jahres. Der weltweit gegen die Musik-Piraterie per Internet agierende Branchenverband IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) http://www.ifpi.org hatte 1999 einen 18-jaehrigen Schweden aus Falkoeping angezeigt, weil dieser auf seiner Homepage zahlreiche Links zum Herunterladen von Musik im MP3-Format angegeben hatte. Wie die Stockholmer Zeitung "Expressen" in ihrer Online-Ausgabe berichtete, begruendete das Oberste Gericht den Freispruch fuer den 18-Jaehrigen damit, dass dieser selbst keine Musik illegal angeboten und deshalb das Urheberrecht nicht verletzt habe. Die hinter der Klage der IFPI stehenden elf Musik-Konzerne hatten ihre Klagebegruendung in der dritten und letzten Instanz dahingehend erweitert, dass neben ihnen selbst auch Komponisten und Textautoren durch die Verbreitung von Internet-Adressen zum illegalen Kopieren geschaedigt wuerden. (tomorrow) http://www.pressetext.at/show.php?pta=000614007 pte000614007 Forschung/Technologie U-Boot verschickt Unterwasser-Mails Schallwellen erlauben 2.400 Bytes pro Sekunde North Falmouth (pte, 14. Juni 00/10:15) - Der US Navy http://www.navy.mil ist es mittels eines neuen Verfahrens gelungen, mit Schallwellen von einem U-Boot aus unterwasser E-Mails ueber groessere Distanzen zu verschicken als je zuvor. Erstmals konnte ein untergetauchtes und fahrendes U-Boot Nachrichten senden, ohne seine Position durch ein Auftauchen oder Ausfahren der Antenne zu verraten. Moeglich gemacht wurde dieser Rekord durch die von dem Technologieunternehmen Benthos http://www.benthos.com entwickelte Ausruestung. Von einer Fahrtiefe von 130 Metern aus war die USS Dolphin in der Lage, Daten an eine fuenf Kilometer entfernte Boje zu schicken, die dann die Nachricht an Land weiterschickte. Die Tests fanden vor der Kueste von Kalifornien statt. Die E-Mails wurden an die Navy-Basis in San Diego und weitere Unterwassermodems geschickt. Das Modem verschickt unterwasser digitale Daten mit Woertern und Bildern und verwendet dafuer akustische Modems. Normale elektromagnetische Wellen waeren nicht in der Lage, das Wasser zu durchdringen. Obwohl die Uebertragungsrate mit 2.400 Bytes pro Sekunde vergleichsweise niedrig ist, zeigt sich John Coughlin von Benthos zufrieden: "Bei der Uebertragung mit Schallwellen ist das schon ziemlich schnell." In der Zukunft koennte diese Technologie bei Unterwasserexpeditionen zum Einsatz kommen. Ihre groesste Bedeutung duerfte allerdings auf dem militaerischen Sektor liegen. Feindliche U-Boote koennen genauer und effektiver geortet werden, wenn die Kommunikation zwischen Schiffen an der Wasseroberflaeche und den U-Booten per E-Mail ablaufen kann. Die Entwicklung des neuen Verfahrens war durch die Unterstuetzung der US Navy massgeblich gefoerdert worden. (bbcnews) http://www.pressetext.at/show.php?pta=000614006 pte000614006 Computer/Telekommunikation, Recht/Steuer Microsoft reicht 39 Seiten lange Berufungsschrift ein "Zerschlagung bringt Nachteile fuer US-Wirtschaft" - Justizministerium will Verfahren beschleunigen Washington (pte, 14. Juni 00/10:06) - Softwareriese Microsoft hat am Dienstagabend ueberraschend schnell die angekuendigte Berufung gegen das Zerschlagungsurteil von Richter Thomas Penfield Jackson eingereicht. In der 39 Seiten langen Berufungsschrift heisst es, eine Zerschlagung koenne auch erhebliche Nachteile fuer die US-Wirtschaft haben. Um das Verfahren zu beschleunigen, beantragte das Justizministerium, die Berufungsinstanz zu ueberspringen und den Fall direkt vor das Oberste Gericht bringen.http://www.microsoft.com/presspass/trial/default.asp Unklar bleibt jedoch vorerst, ob das Oberste Gericht eingreift und den Fall an sich zieht, was in grossen Kartellverfahren moeglich ist. Microsoft will dagegen den vollen Rechtsweg ausnutzen, da der Konzern von der Berufungsinstanz in der Vergangenheit bereits Recht bekommen hatte. Microsoft-Chef Steve Ballmer zeigte sich zuversichtlich, dass Microsoft in der Berufung gewinnen werde. Das Urteil sei falsch und unfair gewesen, sagte Ballmer. Wenige Stunden vor der Anrufung des Berufungsgerichts hatte Microsoft bei Bundesrichter Jackson noch den Antrag gestellt, die von ihm angeordneten Auflagen auszusetzen. Jackson lehnet dies ab. Das Gericht hatte in dem historischen Kartellprozess vor einer Woche angeordnet, dass Microsoft in zwei Unternehmen zerschlagen werden muesse - eines fuer das Betriebssystem Windows und ein zweites fuer die Anwendungssoftware wie das Textverarbeitungsprogramm Word und fuer den Online-Bereich. Ausserdem ordnete er zahlreiche andere Auflagen wegen Missbrauchs eines Monopols an. Siehe auch pte-Meldung http://www.pressetext.at/show.pl.cgi?pta=000607050 --- MfG Martin Weissenboeck --- --- E-Mail: mweissen@ccc.at Tel: +43 1 3698858 10 --- Gatterburggasse 7, A-1190 Wien Fax: +43 1 3698858 77 -- Diese Nachricht wurde ueber den Listserver des Computer Communications Club verteilt. 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