Liebe Kollegen/innen!

Wer von den Technikern kann mir folgende Frage beantworten:

Wir haben voriges Jahr einen Computerraum neu eingerichtet und mit CAT6 verkabelt. Die mit der abschließenden Prüfung beauftragte Fa. hat jedoch versehentlich nur CAT-5 geprüft, was wir natürlich nach Erhalt der Prüfzertifikate reklamierten und eine neuerliche Prüfung verlangten.

Als dann die Fa. die Prüfung neuerlich vornehmen wollte, erreichte man schon bei der ersten Dose nicht ganz die geforderten Werte, woraufhin der Techniker einige Male mit seiner Fa. Rücksprache hielt und uns dann erzählte, dass er die Prüfung noch einmal verschieben müsse, weil er offensichtlich nicht das richtige Verbindungskabel zwischen Dose und seinem Messgerät mithabe. Mittlerweile sind schon wieder einige Monate vergangen und wir haben wieder die ausständige Prüfung urgiert. Heute teilte mir derselbe Techniker mit, dass man die Prüfung noch immer nicht vornehmen könne, weil man für unsere RJ-45-Dosen der Fa. Quante ein spezielles Verbindungskabel zwischen Dose und seinem Messgerät bräuchte und dieses noch immer nicht vorhanden sei.

Unabhängig davon, dass uns als Auftraggeber eigentlich egal ist, ob die Fa. dieses spez. Kabel nun hat oder nicht, möchte ich gerne wissen, ob dafür nicht ein normales Standard-CAT-6-Verbindungskabel ausreichen müsse bzw. sogar genommen werden müsse. Es kann doch nicht sein, dass die Prüfung unter anderen Bedingungen abläuft, als später der Normalbetrieb mit einem "standardmäßigen" CAT-6-Patchkabel.

Zur Info: Unser Auftragstext lautete:
Messung und Zertifizierung mit Meßgerät MICROTEST PENTASCAN bzw. FLUKE DSP2000T. Die auf dem Meßgerät installierte Prüfsoftware muß der letztgültigen Version des Herstellers entsprechen.

Gefordert ist pro Port ein Autotest, der alle Parameter der für CAT6-Überprüfungen vorgesehenen Funktionen abdeckt. Zu messen ist auf der Patchfeldseite als auch auf der Anschlußdosenseite. Auch dann, wenn die NEXT-Messung automatisch in beide Richtungen durchgeführt wird. Eine Verwendung anderer als die Standard-Adapterkabel ist unzulässig. Die Messung hat ausschließlich mittels Akku zu erfolgen. Die Verwendung des Netzteiles während der Messung ist unzulässig. Die Portbenennung im Meßprotokoll hat nach dem durch den Auftraggeber beigestellten Schema zu erfolgen. Die Meßdaten sind uns in Form eines schriftlichen Testprotokolles zu übergeben.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Ramsmaier Peter
HBLA-Weyer

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