> Man darf schließlich nicht vergessen, dass unsere Kustodiatsstunden
> für fachliche und pädagogische Beratung der Kollegen, Pflege der
> Fachbibliothek, Softwareinstallation auf den Workstations... bezahlt
> werden.
Nein!
Softwareinstallationen gehören zum Wartungsvertrag, der mit
einer Firma abzuschließen ist (die auch der Kustos sein KANN),
aber nicht zum Aufgabenbereich des Kustodiats!
Und zwar:
Zur Pauschalleistung gehört die Instandsetzung und
Instandhaltung (also Reparatur und vorbeugende Wartung). Hingegen gehören (laut LSR)
* Einspielen von Servicepacks (Betriebssysteme)
* Installation von Software (z.B. neue Anwendersoftware, Updates von
(Netzwerk-)Betriebssystemen und Anwendersoftware)
* Installation von Betriebs- und Anwendersoftware auf neuer Hardware
zu den Einzelleistungen, für die Stundensätze anzubieten sind
(die also zusätzlich stundenweise abzugelten sind).
Soweit die Theorie. Praktisch ist es ja so, dass die Schulen
nicht einmal das Geld für die pauschale Abgeltung bekommen.
Was die Verwaltung betrifft: Eine Erweiterung des KUSTODIATS
könnte nur bedeuten, dass Sekretärin, Direktor usw. eine
Unterstützung bei Programmen wie z.B. Office bekommen. Die
technische Betreuung wäre wohl weiterhin Sache einer Firma.
Außerdem würde ich diese ablehnen, weil mir das Risiko zu hoch
wäre: was ist, wenn die Abrechnung nicht stimmt?
Viele Grüße,
Gottfried
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Gottfried Siehs
g.siehs@tirol.com
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