Liebe Kollegen!

Ich stimme mit Koll. Helmut Korber in allen Punkten überein, vor allem
auch:

1. Eine Erweiterung des Aufgabenbereichs kann nur mit entsprechender erhöhter Abgeltung erfolgen...

Weiterhin möchte ich euch daran erinnern, dass (schon auf Grund von Aktivitäten in Graz vor 1999) Erlässe und Verordnungen für die IT-Betreuung (Kustos ist NUR zuständig für die fachliche und pädagogische Betreuung von ...) weiterhin bestehen!

Achtet bitte auf die Trennung KUSTOS <-> SYSTEMBETREUUNG und macht das bitte auch allen interessierten KollegInnen und anderen klar! Sonst glaubt ihr noch selbst, dass ihr als Kustoden noch immer für alles unbezahlt zuständig seid!

Siehe auch Zusammenfassungen unter : www.oepu-vbg.at -> EDV-Kustodiat


Viele Grüße

Hubert



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Prof. Mag. Hubert Egger
Kosaweg 18
6820 Frastanz

Schule: BG + BRG Feldkirch, Rebberggasse 25-27, 6800
Home: www.bgfeldkirch.at
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pub 1024/FD9B95D8 1998/01/22 Egger Hubert
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