Regelung der IT-Abgeltung - Anfrage

Liebe Kustodenkolleginnen und Kollegen!
Ich weiss nicht, wie es an euren Schulen geregelt ist, aber die IT-Betreuerzulage laut Erlass BMBWK GZ. 4173/2-III/D/99 ist für "nicht vernetzte und vernetzte IT-Arbeitsplätze für den Unterricht" bestimmt und nicht für die Betreuung von Computern der Schulverwaltung. Darf ich um Richtigstellung bitten, falls dieser Erlass nicht mehr gueltig ist. Denn immer wieder kommen mir Geruechte von anderen Schulen unter, nach denen auch Verwaltungscomputer in diese Liste aufgenommen werden - und dies steht doch eindeutig nicht in oben zitierten Erlass. Eine zentrale Regelung für die Abdeckung der Wartungskosten für ein administratives Netz, den Rechner der Sekretaerin, des Direktors und des Administrators gibt es nach meinem Informationsstand bisher nicht. Erbitte Richtigstellung, falls ich da falsch liege.

Mit besten Grüßen aus Krems

Thomas Mueller





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