Liebe Kollegen!
Es geht um die Ausnutzung des Betrages, der für die IT-Betreuung vorgesehen
ist.
Vor kurzer Zeit habe ich in diesem Forum gelesen, dass bei Nichtausnutzung
des Betreuungsbetrages, dieser für andere schulische Zwecke verwendet
werden kann. Habe ich das richtig interpretiert?
Von unserem Direktor erfahre ich, dass nichtverbrauchte Beträge für die
Schule verfallen.
Es geht mir hier absolut nicht um die Umschichtung von Budgetmitteln - wenn
aber was übrig bleibt, soll doch wenigstens meine Schule etwas davon haben!
Wer hat genauere Infos bzw. kennt entsprechende Erlässe?
Viele Grüße
Ditmar Schneider
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