Diese Diskussion ist für mich alarmierend!

Die nach marktüblichen Regeln notwendigen Mittel für die personellen Ressourcen zur Wartung von Netzen, wie sie jetzt an Schulen üblich sind, werden durch die im Erlass des bmbwk 4.173/2-III/D/99 festgelegten Beträge NICHT abgedeckt.

In dem Erlass geht es eindeutig um "Tätigkeiten" und nicht um Hardware.

Daran zu denken, dass diese nicht direkt (entspr. Verträge) oder indirekt (Hinzuziehen von externen Firmen/Experten) den Kustoden zugute kommen könnten, ist mir total unverständlich.

Ich kann nur dringend vorschlagen, dass alle Kustoden darauf bestehen, dass die Gelder wie vom bmbwk gedacht verwendet werden und sich nicht unter Druck setzen lassen, Schul- oder andere Budgets zu sanieren.

Das bmbwk steht nach wie vor voll hinter dieser Regelung.

Allfällige Rückfragen können an

Frau MR Mag. Heidrun Strohmeyer
Heidrun.Strohmeyer@bmbwk.gv.at
53120-3300

gerichtet werden.

MfG
hk



> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-kustodenforum@ccc.at [mailto:owner-kustodenforum@ccc.at]Im
> Auftrag von Dr. Gerald Schlatte
> Gesendet: Donnerstag, 05. Dezember 2002 15:02
> An: Ditmar Schneider; kustodenforum@ccc.at
> Betreff: Re: KF: IT-Abgeltung Restbetrag
>
>
> Lieber Koll. Schneider!
> Zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage möchte ich wie folgt antworten:
> 1) Es ist richtig, dass der Schule zugewiesene Geldbeträge, die bis
> zum Jahresende nicht ausgegeben wurden, verfallen.
> 2) Das Geld, das die Schule für die Betreuung der
> Schulrechner an Lehrer
> zusätzlich zum Gehalt zahlen darf hat kein "Mascherl". Das heißt, dass
> dieser Betrag problemlos für andere schulische Aufwendungen
> umgeschichtet werden kann. Dieser Geldbetrag wurde übrigens nur im
> ersten Jahr nach der Einführung der Möglichkeit dieser Abgeltung an
> hauseigene Lehrer extra im von der Schulbehörde den Schulen
> zugewiesenen
> Budget ausgewiesen, seither nicht mehr. Von Anfang an bestand aber die
> Wahlmöglichkeit die Betreuung extern zuzukaufen oder auch das Geld für
> Geräte zur Verbesserung der EDV-Infrastruktur der Schule auszugeben.
> 3) Der Schulleiter muss also nuch darauf achten, dass er den gesamten
> der Schule zugewiesenen Betrag im laufenden Kalenderjahr verbraucht.
> Dabei wird nur zwischen Anlagen und Aufwendungen
> unterschieden. Anlagen
> sind Geräte mit einem Anschaffungspreis von mehr als 400 Euro,
> Aufwendungen sind alle übrigen für den Betrieb einer Schule
> notwendigen
> Kosten und die Anschaffungen von Kleingeräten mit einem Preis
> unter 400
> Euro.
> mfg
> G. Schlatte
> HTL Klagenfurt-Mössingerstrasse
>
> Ditmar Schneider wrote:
> >
> > Liebe Kollegen!
> >
> > Es geht um die Ausnutzung des Betrages, der für die
> IT-Betreuung vorgesehen
> > ist.
> >
> > Vor kurzer Zeit habe ich in diesem Forum gelesen, dass bei
> Nichtausnutzung
> > des Betreuungsbetrages, dieser für andere schulische Zwecke
> verwendet
> > werden kann. Habe ich das richtig interpretiert?
> >
> > Von unserem Direktor erfahre ich, dass nichtverbrauchte
> Beträge für die
> > Schule verfallen.
> >
> > Es geht mir hier absolut nicht um die Umschichtung von
> Budgetmitteln - wenn
> > aber was übrig bleibt, soll doch wenigstens meine Schule
> etwas davon haben!
> >
> > Wer hat genauere Infos bzw. kennt entsprechende Erlässe?
> >
> > Viele Grüße
> > Ditmar Schneider
> >
> > --
> > Kustodenforum: Liste fuer den Meinungsaustausch von Kustoden an
> > osterreichischen Schulen. Diese Liste wird vom Computer
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> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
e-mail
> an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe kustodenforum" im
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