Sehr geehrter Herr Korber!
Es tut mir leid, aber ich muss Ihnen widersprechen. Gemäß Rundschreiben des BMUK Nr. 26/1999 zum Thema (wörtliches Zitat) "Richtlinien im Zusammenhang mit der Abgeltung für Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung von IT-Arbeitsplätzen für den Unterricht" wird im beigelegten Mustervertrag gleich an erster Stelle folgendes
festgestellt:
"1 Pflichen des Auftragnehmers
1.1 Leistungsumfang Hardware-Wartung
Die Wartung von Hardware umfasst deren Instandhaltung (vorbeugende Wartung zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit gemäß schriftlichem Wartungsplan) und Instandsetzung (Behebung von Störungen und Fehlern zur Wiederherstellung der Betriebstüchtigkeit) durch Reparatur und Ersatz schadhafter IT-Komponeneten. Ausgetauschte IT-Komponeneten gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. ......." Daraus geht eindeutig hervor, dass auch der notwendige oder vorbeugende Ersatz von Hardware durch diese Regelung abgedeckt ist. Weiters wird beim Kapitel "1.2 Leistungsumfang Software-Wartung" darauf verwiesen, dass "die aufgrund der für den Auftraggeber notwendigen Versionsänderungen erforderlichen Hardware-Ausbauten wenn nicht anders vereinbart" ebenfalls durch den Wartungsvertrag abgedeckt sind. Weiters wird in diesem Rundschreiben folgendes eindeutig festgelegt: "In vergaberechtlicher Hinsicht ist bei Vergaben durch Bundesschulen in allen Fällen (Aufträge an externe und interne ExpertInnen oder Firmen) auf die Notwendigkeit der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach ÖNORM A 2050 (Einholung von Vergleichsofferten) hinzuweisen. Die im zitierten Erlass vorgesehenen Zahlungen können nur aufgrund eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Bund (vertreten durch den
Schulleiter) und der Person bzw. Firma, die diese Leistungen erbringen soll, erfolgen. Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten übermittelt daher als Hilfestellung für diese Vertragsabschlüsse in der Beilage je eine Ablichtung eines variablen Mustervertrages und der fixen und jedenfalls beizulegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen der Republik Österreicfür die Wartung von IT-Komponenten (AVB Wartung), Version Juli 1998 - 1.01 (Oktober 1998)." Soweit das Diesbezügliche Rundschreiben des Ministeriums. Die in den beigefügten Verträgen aufgeführten Auflagen, Wartungs- und Aufzeichnungsverpflichtungen sind so umfangreich, dass jeder vernünftig denkende Mensch es ablehnen müsste sie bei der vorgegebenen Bezahlung zu unterschreiben. Ich würde es jedenfalls nicht unterschreiben. Ausserdem ist ein Vergabeverfahren mit einer genauen Leistungsbeschreibung durchzuführen. Wesentlich sinnvoller für die Kustoden ist es, von der Möglichkeit der schulautonomen Vergabe von Kustodiatsstunden für den EDV-Bereich gemäß §9 Abs.(3b) des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes Gebrauch zu machen. Dies bringt für den armen Kustos keine Vertragsbedingungen die ihn knebeln und wo er mit vorgegebenen Leistungsbeschreibungen und Responsezeiten konfrontiert ist. mfg G. Schlatte HTL Klagenfurt-Mössingerstrasse Helmut Korber wrote:
>
> Diese Diskussion ist für mich alarmierend!
>
> Die nach marktüblichen Regeln notwendigen Mittel für die personellen
> Ressourcen zur Wartung von Netzen, wie sie jetzt an Schulen üblich
> sind, werden durch die im Erlass des bmbwk 4.173/2-III/D/99
> festgelegten Beträge NICHT abgedeckt.
>
> In dem Erlass geht es eindeutig um "Tätigkeiten" und nicht um
> Hardware.
>
> Daran zu denken, dass diese nicht direkt (entspr. Verträge) oder
> indirekt (Hinzuziehen von externen Firmen/Experten) den Kustoden
> zugute kommen könnten, ist mir total unverständlich.
>
> Ich kann nur dringend vorschlagen, dass alle Kustoden darauf bestehen,
> dass die Gelder wie vom bmbwk gedacht verwendet werden und sich nicht
> unter Druck setzen lassen, Schul- oder andere Budgets zu sanieren.
>
> Das bmbwk steht nach wie vor voll hinter dieser Regelung.
>
> Allfällige Rückfragen können an
>
> Frau MR Mag. Heidrun Strohmeyer Heidrun.Strohmeyer@bmbwk.gv.at
> 53120-3300
>
> gerichtet werden.
>
> MfG
> hk
>
> > -----Ursprüngliche Nachricht-----
> > Von: owner-kustodenforum@ccc.at
> > [mailto:owner-kustodenforum@ccc.at]Im
> > Auftrag von Dr. Gerald Schlatte
> > Gesendet: Donnerstag, 05. Dezember 2002 15:02
> > An: Ditmar Schneider; kustodenforum@ccc.at
> > Betreff: Re: KF: IT-Abgeltung Restbetrag
> >
> >
> > Lieber Koll. Schneider!
> > Zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage möchte ich wie folgt antworten:
> > 1) Es ist richtig, dass der Schule zugewiesene Geldbeträge, die bis
> > zum Jahresende nicht ausgegeben wurden, verfallen.
> > 2) Das Geld, das die Schule für die Betreuung der
> > Schulrechner an Lehrer
> > zusätzlich zum Gehalt zahlen darf hat kein "Mascherl". Das heißt, dass
> > dieser Betrag problemlos für andere schulische Aufwendungen
> > umgeschichtet werden kann. Dieser Geldbetrag wurde übrigens nur im
> > ersten Jahr nach der Einführung der Möglichkeit dieser Abgeltung an
> > hauseigene Lehrer extra im von der Schulbehörde den Schulen
> > zugewiesenen
> > Budget ausgewiesen, seither nicht mehr. Von Anfang an bestand aber die
> > Wahlmöglichkeit die Betreuung extern zuzukaufen oder auch das Geld für
> > Geräte zur Verbesserung der EDV-Infrastruktur der Schule auszugeben.
> > 3) Der Schulleiter muss also nuch darauf achten, dass er den gesamten
> > der Schule zugewiesenen Betrag im laufenden Kalenderjahr verbraucht.
> > Dabei wird nur zwischen Anlagen und Aufwendungen
> > unterschieden. Anlagen
> > sind Geräte mit einem Anschaffungspreis von mehr als 400 Euro,
> > Aufwendungen sind alle übrigen für den Betrieb einer Schule
> > notwendigen
> > Kosten und die Anschaffungen von Kleingeräten mit einem Preis
> > unter 400
> > Euro.
> > mfg
> > G. Schlatte
> > HTL Klagenfurt-Mössingerstrasse
> >
> > Ditmar Schneider wrote:
> > >
> > > Liebe Kollegen!
> > >
> > > Es geht um die Ausnutzung des Betrages, der für die
> > IT-Betreuung vorgesehen
> > > ist.
> > >
> > > Vor kurzer Zeit habe ich in diesem Forum gelesen, dass bei
> > Nichtausnutzung
> > > des Betreuungsbetrages, dieser für andere schulische Zwecke
> > verwendet
> > > werden kann. Habe ich das richtig interpretiert?
> > >
> > > Von unserem Direktor erfahre ich, dass nichtverbrauchte
> > Beträge für die
> > > Schule verfallen.
> > >
> > > Es geht mir hier absolut nicht um die Umschichtung von
> > Budgetmitteln - wenn
> > > aber was übrig bleibt, soll doch wenigstens meine Schule
> > etwas davon haben!
> > >
> > > Wer hat genauere Infos bzw. kennt entsprechende Erlässe?
> > >
> > > Viele Grüße
> > > Ditmar Schneider
> > >
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