At 21:30 05.12.02 +0100, Dr. Gerald Schlatte wrote:
> ...variablen Mustervertrages und...
> ...Allgemeinen Vertragsbedingungen...
Mustervertrag samt den Allgemeinen Vertragsbedingungen sind für die
Schulen völlig unbrauchbar, weil sie sich nur auf die Erhaltung eines
Ist-Zustandes beziehen (eben reine Wartung), wovon natürlich in den
Schulen keine Rede sein kann.
Von den Tätigkeiten, die in "Abgeltung für Hardware-, Netzwerk- und
Systembetreuung" (BMUK GZ 4.173/2-III/D/99) aufgezählt sind, wird nur
die erste (Aufrechterhaltung der technischen und logistischen
Betriebsfähigkeit) von diesen Muster-Schriftstücken berührt. Insbesondere gehen sie in keiner Weise auf die laufend erforderlichen
Netzwerkinstallationen von Betriebs- und Anwendungssoftware ein (bei
mir im langjährigen Schnitt mehr als eine Anwendung pro Woche), was
sicherlich zu den Hauptaufgaben eines technischen Betreuers gehört.
Wer sich diese Vertragsbedingungen ausgedacht hat, hat von den
Anforderungen im Schulbetrieb offensichtlich keine Ahnung gehabt - und
wer das unterschreibt, tut weder sich noch der Schule einen guten
Dienst (schließlich muß dann noch immer wer gefunden werden, der die
übrige Hauptarbeit macht - und das kostet neuerlich Geld).
Firmen hegen klarerweise kein Interesse, Aufträge mit unabschätzbarem
Arbeitsaufwand zu (kleinen) Fixkosten zu übernehmen, daher wird auch
niemand eine Firme finden, die ihm verspricht, für 7000 EUR im Jahr
jede gewünschte Software funktionsfähig im Unterrichtsnetzwerk zu
installieren (und dann noch Proxy und Webserver aufzusetzen, von der
laufenden Wartung ganz abgesehen).
Im Vertrag, den ich mit der Schule abschließe, formuliere ich daher
_meine_ Vertragsbedingungen, nicht die aus dem Beschaffungshandbuch. So lege ich etwa fest, daß sämtliche zu erneuernde oder ergänzende
Hardware sowie sämtliche zu installierende Software von der Schule zur
Verfügung gestellt wird.
Ich möchte auch dringend raten, Verträge so abzuschließen, daß sie
konkret beinhalten, welche Arbeitsstationen, Server und
Peripheriegeräte davon erfaßt sind, und vor allem die durchzuführenden
Leistungen (etwa Anzahl und Art der zu installierender Anwendungen)
genau anzugeben.
Als Basis nehme ich nur die Aufrechterhaltung der technischen und
logistischen Betriebsfähigkeit und die Mitwirkung bei der Neukonzeption
hinein, alles andere wird jährlich ausverhandelt - je nachdem, was am
wichtigsten ist und was sich die Schule entsprechend meiner
Aufwandskalkulation leisten kann.
Wie Kollege Korber schreibt, werden dafür "die nach marktüblichen
Regeln notwendigen Mittel ... NICHT abgedeckt", weshalb ist es kein
Wunder ist, wenn in den Schulen (neue) Hardware herumsteht, die aber
nicht funktioniert, weil die entsprechenden
Software-Installationskosten nicht leistbar sind.
Daher betone ich hier nocheinmal, daß eine Schule auch mehr Geld für
die IT-Betreuung ausgeben darf als die ihr dazu laut erwähntem Erlaß
zustehende Summe. Ob eine Schule das möchte, ist halt eine Frage der
Wertigkeiten.
> ...schulautonomen Vergabe von Kustodiatsstunden...
Das wäre das gleiche, wie dem BE-Lehrer Kustodiatsstunden für das
Ausmalen der Räume zukommen zu lassen.
Da es sich um Kustodiatsstunden handelt, betrifft es im IT-Bereich nur
die pädagogisch fachliche Betreuung, etwas anderes ist ungesetzlich !
Schöne Grüße
Oskar Wagner
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