Es handelt sich nicht um eine Spezialregelung für Kärnten. Im Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz §9, Abs 3b steht folgendes: Zusätzlich zu den auf Grund einer Verordnung gemäß Abs.3 an einer Schule zustehenden Einrechnungen kann der Schulleiter für die pädagogisch-fachliche Betreuung der für den lehrplanmäßigen Unterricht verwendeten Informationstechnologie-Arbeitsplätze an mittleren und höheren Schulen 1. mit mindestens 11 Klassen eine Einrechnung von einer Wochenstunde, 2. mit mindestens 20 Klassen eine Einrechnung von zwei Wochenstunden, 3. mit mindestens 30 Klassen eine Einrechnung von drei Wochenstunden, 4. mit mindestens 40 Klassen eine Einrechnung von vier Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II je Schule in die Lehrverpflichtung eines Lehrers oder mehrerer Lehrer vornehmen. Der Schulleiter het hierbei im Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss vorzugehen. Bei der Inanspruchnahme von im ersten Satz angeführten Wochenstunden verringert sich der Anspruch auf vergütung gemäß §61b des Gehaltsgesetzes im selben Ausmaß an Wochenstunden. Soweit das Zitat. Die Schule kann also ZUSÄTZLICH zu den üblichen Kustodiaten, die entweder mit dem Fixbetrag nach Gehaltsgesetz §61b oder mit Abschlagstunden abgegolten werden entweder Abschlagstunden für die Betreuung von IT-Arbeitsplätzen ODER gemäß §61b Abs. 2 zusätzliche Kustodiate für andere Leistungen für die Schule mit einer Abgeltung mit Fixbeträgen vergeben. mfg G. Schlatte HTL Klagenfurt-Mössingerstrasse


Herbert Wieninger wrote:
>
> "Dr. Gerald Schlatte" writes on Mon, 09
> Dec 2002 12:23:13 +0100 (MET):
>
> > Was die Kustodiatsstunden betrifft, so wird keine Stunde aus anderen
> > Bereichen abgezogen, sondern jede Bundesschule kann je nach
> > Schulgrösse zwei bis vier Kustodiatsstunden ZUSÄTZLICH zu den sonst
> > üblichen Stunden
> > vergeben. Es wird niemandem etwas weggenommen sondern es wird dort,
>
> das ist interessant, wo kommen diese kustodiatsstunden her, wenn sie
> niemandem weggenommen werden? ist das eine kaertner spezialregelung,
> oder gilt das auch fuer wiener bundesschulen? mfg herbert wieninger
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> Dr. Herbert Wieninger
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