Sehr geehrter Herr Koll. Wagner!
Selbstverständlich steht es jeder Schule frei, die im Erlass genannten Mittel nur für Personalkosten auszugeben. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass man bei Bezahlung schuleigener Lehrer einiges beachten sollte und selbstverständlich bei der Wartung von EDV-Anlagen nicht nur Personalkosten anfallen werden. Insoweit unterscheiden sich die Anforderungen an einen Wartungvertrag für Netze in Schulen nicht von denen in anderen Verwaltungsbereichen.

Oskar.Wagner@grg3.asn-wien.ac.at wrote:
>
>
> vielleicht bin ich in meinem Schreiben nicht genau auf die Punkte
> eingegangen, die Sie betonen wollten. Ich versuche es hier:
>
> > ...aus den Mitteln für die IT-Betreuung...AUCH Hardware...
>
> Umschichtungen dieser Mittel im Schulbudget sind in "Abgeltung für
> Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung" (BMUK GZ 4.173/2-III/D/99)
> explizit untersagt: "Diese gesondert den Schulen zusätzlich zur
> Verfügung gestellten Mittel sind ausschließlich für die Abgeltung der
> oben genannten Leistungen zu verwenden."

Im Bereich des LSR für Kärnten wurden nur im ersten Jahr nach Kundmachung dieses Erlasses Mittel für die IT-Betreuuung in den den Schulen zugewiesenen Budgets extra ausgewiesen. Seither scheint dieser Posten nicht mehr auf und das Schulbudget ist weiter gesunken. Weiters muss doch darauf hingewiesen werden, dass vor jeder Bezahlung eines Kustos aus dem Verlagskredit der Abschluss eines Vertrages über die Wartung nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens durchgeführt werden muss. Dieser Vertrag muss natürlich auch darauf eingehen, wie der Ersatz defekter oder veralteter Hardware erfolgen soll. Es kam mir auch darauf an aufzuzeigen, was geschieht, wenn sich an einer Schule der Kustos weigert, einen derartigen Vertrag zu unterschreiben oder wenn er sich fachlich dazu nicht in der Lage sieht. Würde dann das Geld verfallen oder könnte es dann nicht doch für für die Funtion notwendigen Hardwareersatz ausgegeben werden? Für die Schulen ist es immer besser, selbst entscheiden zu können wofür sie ihre Budgets verwenden. Man sollte sich durch Erlässe nicht einschränken lassen. Schon vor dem genannten Erlaß war es natürlich schon möglich, Geld für Arbeiten auszugeben die nicht zu den Aufgaben der Kustoden gehören. Schwierig wird die Angelegenheit nur, wenn der Lehrer als Kustos sich selbst als Auftragnehmer gegen Bezahlung durch die Schule mit Arbeiten ohne genaue vertragliche Leistungsbeschreibungen beauftragt.
Ich würde einen solchen Vertrag nicht unterschreiben weil die Bezahlung nicht marktgerecht ist und ich aber Verpflichtungen für die ständige Funktionsfähigkeit der Netze und Arbeitsplätze übernehmen muß. Konkret gesagt: Dieser Erlass ist meiner Meinung nach sanft entschlafen, da die Mittel im Schulbudget nicht mehr extra ausgewiesen werden und Umwidmungen im Verlagskredit jederzeit möglich sind.
>
> Aber meist sind doch eher die Kustodiate der naturwissenschaftlichen
> Fächer mit jeweils zwei Arbeitsstunden unterdotiert - vor allem die
> Instandhaltung der Schülerversuchskästen kostet ziemlich viel Zeit -
> und die Zuständigen freuen sich sicher über eine kleine Erhöhung.
>
Dass sich jeder freuen würde ist klar. Nur würde die Zuteilung dieser Stunden für diesen Bereich bedeuten, dass die für die Lehrer ungünstigeren Fixbeträge zur Anwendung kommen würden.

mfg
G. Schlatte
HTL Klagenfurt-Mössingerstrasse

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