Vielleicht kann mir jemand folgendes beantworten (betrifft eine BHS):
Ich weiß, dass
- für die Kustodentätigkeit eine zeitliche Abgeltung vorgesehen ist
- für die Betreuung des pädagogischen Netzwerkes Gelder aus dem UT8 (Werkvertrag) zur Verfügung stehen
Aber welche Abgeltung ist vorgesehen für die Betreuung des administrativen Netzwerkes (PC´s der Direktion, Buchhaltung, ect.)?
Ich habe Informationen, wonach hier auch das Schulbudget (mit Werkvertrag) vorgesehen ist und andere Informationen, wonach die Betreuung in Werteinheiten abgegolten werden können. Es gibt auch Personen, die behaupten, hierfür sei nichts vorgesehen und viele Kustoden würden das im Rahmen des Werkvertrages des pädagogischen Netzwerkes mitbetreuen – was stimmt???
Danke im Voraus für jede Information,
mfg, Michael Haunschmid