Rechtliches:

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass das Schulzeitgesetz die
Möglichkeit zur Schaffung von Herbstferien NICHT vorsieht. Bei der
Novellierung des Schulzeitgesetzes standen einander zwei Modelle gegenüber:
generelle Herbstferien auf der einen Seite und ein grosser Block an
Unterrichtszeit nach Schulbeginn auf der anderen Seite. Gelöst wurde das
Problem durch einen Konsens (oder Kompromiss?): die Rechte der Schulpartner
und der Schulbehörden wurden erweitert.

Im Bericht des Unterrichtsausschusses werden Herbstferien deshalb explizit
erwähnt. Ich habe den entsprechenden Text ins Web gestellt (Fettdruck von
mir), siehe http://www.htl.rennweg.at/bericht_uausschuss.htm

Allerdings hat der Gesetzgeber dabei vorgeschlagen, dass Herbstferien von
der Schulbehörde 1. Instanz verordnet werden und die so frei gegebenen Tage
anderwärtig einzubringen sind.

Andererseits wird immer auf die Mündigkeit des SGA hingewiesen, sodass
zumindest der Ansatz, dass der SGA auch Herbstferien beschliessen kann,
durchaus im Sinn des Gesetzgebers sind.


MfG Martin Weissenboeck
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mailto:martin.weissenboeck@htl.rennweg.at
Hoehere technische Bundeslehranstalt Wien 3-Rennweg
Rennweg 89b, A-1030 Wien
http://www.htl.rennweg.at
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