PRESSE 03 07 01
 
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Toilettenputzen als Strafe? Streit um Hauptschule

Werner Bauer-Wolf, SP-Landesschulrats-Vizepräsident, berichtete von Putzaktionen als Strafe und von Frondiensten fürs Nicht-Grüßen in der Hauptschule Erlach. In Erlach weiß man nichts von alledem.

ST. PÖLTEN (bau). Am Montag ließ Landesschulrats-Vizepräsident Werner Bauer-Wolf (SP) am Rande einer Pressekonferenz aufhorchen. In einer Hauptschule des Landes (welche, wollte er nicht sagen) existiere eine Hausordnung, laut der Fehlverhalten von Schülern mit rigorosen Strafen geahndet würde. An Hand der vor ihm liegenden Hausordnung erklärte Bauer-Wolf:
"An einer Schule wurde in der Hausordnung festgehalten, daß nicht grüßende Schüler dem nicht gegrüßten Lehrer einen Tag lang die Unterrichtsuntensilien nachzutragen haben." Wer in der Schule herumlaufe, müsse als Strafe dreimal vom Keller bis zum Dachboden rauf- und runterlaufen. Zudem können die Schüler sogar zur Toilettenreinigung verdonnert werden. Bauer-Wolf: "Das Klima in der Schule ist entsprechend." Bauer-Wolf bestätigte, daß es sich um die Hauptschule in Erlach an der Pitten handle und übergab den Journalisten die Hausordnung.
Die Direktorin der Hauptschule Erlach, Eleonore Elian, reagierte bestürzt auf die Aussagen Bauer-Wolfs. Keiner der Punkte entspreche der Wahrheit. Niemand müsse Toiletten putzen. "Das war ein Vorschlag, den die Schüler ausgearbeitet haben. Der wurde aber selbstverständlich nie umgesetzt, weil er viel zu radikal und brutal war", erklärte die Schulleiterin.
"Ich garantiere, daß keiner der Punkte je in Kraft treten wird." Vielmehr ortet die Direktorin eine politische Kampagne. "Wenn wir herausfinden, wer das verbreitet, klagen wir." Auch Hauptschul-Obmann und Vizebürgermeister Walter Blocknitzer (VP) sagte, daß es sich dabei nur um einen Schüler-Vorschlag handle.
Die "Presse" konfrontierte Bauer-Wolf mit diesen Aussagen. Worauf dieser sagte: Es sei "angeblich richtig", daß die Sanktionen nie in Kraft waren. Er habe nur zeigen wollen, was herauskomme, wenn man Schüler - wie im novellierten Schulunterrichtsgesetz vorgesehen - Verhaltensvereinbarungen ausarbeiten lasse. Er habe jedoch niemanden an den Pranger stellen wollen.