Es gibt in Österreich kein Streikrecht.
Und das ist gut so, denn wenn es eines gäbe,
würde es vermutlich so aussehen, wie unsere
Vizekanzlerin es gerne hätte.
Aber natürlich gibt es ein Dienstrecht.
Und ob wir bei einem Streik ein Disziplinarverfahren
fürchten müssen hängt einzig und allein von unserer Entschlossenheit und vom Rückhalt unserer Gewerkschaft ab. Kurt Winterstein
Josef Zwickl schrieb:
> Gibt es irgend jemand im LF, der in diesem Punkt eine Rechtsauskunft
> erteilen könnte?Ich dachte immer, das Recht auf Streik sei ein
> Grundrecht.Herzliche GrüßeJosef Zwickl
>
> ----- Original Message -----
> From: Timo Davogg
> To: Lehrerforum
> Sent: Thursday, July 19, 2001 2:14 PM
> Subject: LF: ORF: Riess-Passer: "Kein Streikrecht für
> Beamte"
> ORF online 19 07 01 14h00
>
> Riess-Passer: "Kein Streikrecht für Beamte"
>
> Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (FPÖ) betonte heute in
> der Fragestunde des Bundesrates erneut, dass es kein
> Streikrecht für Beamte gebe. Die Teilnahme an Streiks sei
> eine Verletzung der Dienstanwesenheitspflicht.
>
> Ein Bescheid des Dienststellenausschusses hätte ihr auch
> Recht gegeben, dass jene Dienststellenversammlungen im
> Vorjahr, wo über gewerkschaftliche Maßnahmen beraten wurde,
> gesetzwidrig gewesen seien.
>
> Riess-Passer kritisierte auch, dass es unterschiedliche
> Regelungen für Beamte und für Vertragsbedienstete gebe. Die
> Bestimmung, dass Beamte drei Tage unentschuldigt vom Dienst
> fernbleiben dürfen, empfinde sie als ungerecht. Konkrete
> Maßnahmen, um ein Streikverbot durchzusetzen, wollte die
> Vizekanzlerin aber nicht nennen.
>
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