Liebe KollegInnen und Kollegen des LF!

Als Mitglied und Mitglied des Vorstands der neuen UBG bin ich zwar der Parteiunabhängigkeit verpflichtet, was mich jedoch nicht daran hindern darf, die Meinungen von Parteimitgliedern in der Sache LDG zur Kenntnis zu nehmen und sie allen Interessierten zur Diskussion zu stellen. Imn Zug meiner Recherche bezüglich Beamtenstreikrecht stieß ich u.a. auch auf einen Artikel in der Freien Meinung, dessen Inhalt mich insofern positiv überraschte, weil er 'LDG'kritisch ist und keine Huldigung der Regierungsarbeit darstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Arnold Gritsch


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Prof. Walter STADLER:


Die Absichten der Bundesregierung und das neue LDG

Die Regierung hat beschlossen, den immensen Schuldenberg Österreichs abzubauen. Wir haben dieses Ziel als sinnvoll zur Kenntnis genommen, obwohl uns klar war, dass beim Sparen auch vor der Schule nicht haltgemacht werden wird.

Die Absichtserklärungen der Bundesregierung

Im offiziellen Regierungsprogramm finden wir im Abschnitt Bildung (gekürzt) folgende Texte: "Ein hochwertiges und vielfältiges Bildungsangebot .... Besonders wichtig sind dabei die Sicherung der Qualität und der finanziellen Rahmenbedingungen ...

Zu diesem Zweck werden die folgenden Maßnahmen in Aussicht genommen:

Orientierung des Bildungssystems an Qualität und Effizienz - Überprüfung der Kostendynamik im gesamten System.
Schaffung eines zeitgemäßen Lehrerdienstrechtes sowie eines neuen Besoldungsrechtes mit leistungsbezogenen Komponenten."
Und schwupps - speed kills (thinking) - war das Budgetbegleitgesetz ausgehandelt. Dabei wurde de facto "nur" der berüchtigte § 61 des Gehaltsgesetzes repariert. Wer mit wem verhandelt hat, wussten wir freiheitlichen Lehrer zwar nicht - das gesetzliche Ergebnis war im Internet jedoch bald sichtbar. Auch für die Gewerkschaft.

Das Gewerkschaftsmodell

Interessanterweise waren die ersten kritischen Äußerungen der GÖD relativ griffig, dann war man überrascht. Die Pflichtschullehrergewerkschaft bot der Regierung ein Papier an, welches das schon existierende Budgetbegleitgesetz ersetzen und als "Neues Dienstrecht" an die Stelle der alten LDG-Paragrafen treten soll. Kernpunkt ist ein Jahres(arbeitszeit)normmodell, das nur auf Quantität angelegt ist, und das zu geringeren Kosten.

Mehr Ehrlichkeit!

Wir hätten uns mehr Ehrlichkeit erwartet aus der Überzeugung heraus, dass die Wahrheit den Lehrern zumutbar ist. Man hätte sagen müssen:

Die Regierung hat den APS ein Einsparungsziel von 1,3 Mrd. Schilling vorgegeben. Um dieses erreichen zu können, gibt es nur 2 Möglichkeiten: Entweder die Lehrer arbeiten mehr oder es gibt Kürzungen im Angebot.

Das wurde aber im Zuge der Begutachtung des betreffenden Gesetzesentwurfs nicht gesagt. Im Gegenteil: Man versuchte in (uns zugänglichen) Informationsveranstaltungen den Kolleginnen und Kollegen ein Papier vorzustellen, das dem knapp gehaltenen Gesetzestext in wichtigen Teilen nicht entspricht. Insbesondere gibt es zu dem gleichzeitig vorgestellten Sozialplan noch keinerlei Gesetzesinitiativen.

Das Jahresnormmodell ist ungeeignet!

Die Gewerkschaft hat an der Durchführung der Arbeitszeitstudie mitgewirkt und beruft sich auf deren Ergebnis. Die Umsetzung ist aber weitgehend misslungen. Vielleicht auch deshalb, weil sich für uns Lehrer ein Jahresnormmodell zur Berechnung der Leistung überhaupt nicht eignet. Es ist einfach nicht richtig, unterrichtsfreie Tage und Ferien mit Urlaub gleichzusetzen, und es ist auch nicht praktikabel, diese fälschlich als "Urlaub" deklarierte Zeit in den Unterrichtswochen "einarbeiten" zu wollen.

Der ominöse Topf C

Unsere Kritik richtet sich zunächst gegen die offensichtliche Unstimmigkeit und Unbestimmtheit des Modells, was den Topf C betrifft ("Sonstige Tätigkeiten", siehe Titelseite). Hier stellt sich vor allem die Frage, wie diese vielen Stunden sinnhaft verbraucht werden sollen.

Die vorgegebenen inhaltlichen Zuweisungen zum Topf C sind sehr dürftig bzw. werden sie nur im Gewerkschaftspapier, nicht aber im Gesetzestext angeführt. Was die Realität (durch Verordnungen) bringen wird, ist nicht vorhersehbar.

Die Zuweisung von Arbeiten zur Erfüllung der Stunden aus Topf C durch den Direktor öffnet der Willkür Tür und Tor und treibt die Lehrer geradezu in die Abhängigkeit. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gewerkschafter das einkalkuliert haben, weil sie erwarten können, dass sich dann mehr Lehrer als bisher unter ihren "Schutz" begeben.

Was ist alles vorstellbar, wenn die "restlichen Jahresstunden" nicht erreicht/genehmigt werden? Etwa

"Beaufsichtigung" am Nachmittag bis hin zur Ganztagsschule?
Unbezahlter Förderunterricht?
Sonstiger unbezahlter Unterricht, etwa von Freigegenständen?
Wir halten es für viel zu gefährlich, die Klärung dieser Fragen auf Verordnungen zu stützen. Wir glauben vielmehr, dass es dazu klarer gesetzlicher Aussagen bedarf.

Nicht leistungsorientiert!

Zum zweiten: Das Gewerkschaftsmodell ist das Gegenteil dessen, was sich die Regierung vorgenommen hat und was freiheitliche Lehrer im Falle einer Dienstrechtsänderung wollen: Wir wollen ein leistungsorientiertes Modell, das unterschiedlichen Fähigkeiten und Belastbarkeiten Rechnung trägt, und nicht eines, das zwangsbeglückt und nivelliert. Daher sind wir auch über die Reaktion des freiheitlichen Unterrichtssprechers im Parlament, der die Zustimmung der Kollegenschaft zum Gewerkschaftsmodell begrüßte, gar nicht glücklich.

Zur Nivellierung gehört auch, dass die Frage der Wertigkeit von Stunden im Sekundarbereich offen bleibt. In kollegialen Gesprächen merkt man, wie vielfältig die Meinungen zur künftigen Bewertung der Schularbeitenfächer sind. Nach der vorgelegten Gesetzesänderung ist jedenfalls nicht zu erwarten, dass Korrekturen im Topf C eingerechnet werden können. Dafür ist ausdrücklich nur der Topf B vorgesehen.

Gleiches Recht für alle!

Diese Meinungsunterschiede führen weiter zur Frage, wie es mit der Gleichwertigkeit und Gleichbehandlung der Schulen österreichweit steht. Was ist, wenn die Direktion A Korrekturarbeiten für "restliche Jahresstunden" anerkennt, Direktion B jedoch nicht? Ein unhaltbarer Zustand!

Ohne Richtlinien, die schon jetzt bekannt sein müssen, ist die "Freiheit" des Leiters in der Frage der Anrechenbarkeit von Tätigkeiten nicht vorstellbar.

Auch wenn das System "nur" auf vier Jahre Probezeit laufen sollte: Vergleichbarkeit für ganz Österreich hat Vorrang.

Projekte und Fortbildung

Schlecht gelöst ist auch die Frage von Projekten und die Fortbildung. Man wird an den Wahrheitsgehalt von Horoskop-Vorhersagen erinnert, wenn am Beginn eines Schuljahres die "Zukunft" gelesen und der mögliche/tatsächliche Arbeits- und Zeitaufwand für ein Projekt bewertet werden soll.

Solche Aussichten werden die Freude zur Initiierung neuer Projekte nicht heben. Hier müsste es zumindest eine Möglichkeit der eventuellen Zeiteinrechnung im Folgejahr geben.

Ebenso sei festgehalten, dass in der Zukunft angebotene Fortbildungen oft noch nicht bekannt und deshalb auch nicht planbar sind.

Zusammenfassung

Ich komme nun wieder zum Anfang und damit zum Regierungsprogramm zurück und sage

JA zu einer

Schaffung eines zeitgemäßen Lehrerdienstrechtes sowie eines neuen Besoldungsrechtes mit leistungsbezogenen Komponenten.
aber NEIN zu

einem deutlichen Mehr an zeitlicher Belastung bei bestenfalls gleichbleibender Entlohnung
mangelhafter Festlegung von Aufgaben im Rahmen der Lehrverpflichtung, was der Willkür Tür und Tor öffnet
Nivellierung anstelle von Leistungsgerechtigkeit und Qualitätsverbesserung.
In diesem Vorschlag/Gesetz wird versucht, Fragen der Quantitäten zu lösen. Jene der Qualitäten kommen mit Sicherheit zu kurz. (Vielleicht auch deshalb, weil bei der Erstellung viel zu wenige in der Klasse tätige Kolleginnen und Kollegen einbezogen worden sind.)

Das angedrohte Gespenst der höheren Lehrverpflichtung mit angemessener Entlohnung wäre unserer Meinung nach allemal eine bessere Lösung (gewesen?).


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