Ich habe ein kleines Problem:
Ein Schüler der AHS wird in der 7. Klasse ( 11. Schulstufe) mit Nicht Genügend am Ende des Schuljahres in einem Gegenstand beurteilt, erhält aber von der Klassenkonferenz die Aufstiegsklausel.
Die WH-Prüfung wird mit Nicht Genügend beurteilt (oder aber nicht abgelegt).
In der achten Klasse wird dieser Schüler nochmals in diesem Gegenstand mit Nicht Genügend beurteilt.
Frage:
Darf der Schüler, der ab der 7. Klasse negativ beurteilt wurde zur Matura antreten und im Rahmen der Matura
eine WH-Prüfung (Jahresprüfung) machen oder muss er zuerst eine WH-Prüfung bestehen und darf er erst dann zur Matura antreten?
MfG
Roswitha König