Er wird zur Matura zugelassen wenn es sein einziges "Nicht genügend" ist. Ein analoge Einschränkung zu der Bestimmung, dass man mit einem ng nicht aufsteigen darf wenn man bereits im Vorjahr in diesem Gegenstand mit ng beurteilt wurde, fehlt bei den Zulassungsbedingungen für die Reifeprüfung. mfg G. Schlatte HTL Klagenfurt-Mössingerstrasse
> rkoenig wrote:
>
> Ich habe ein kleines Problem:
> Ein Schüler der AHS wird in der 7. Klasse ( 11. Schulstufe) mit Nicht
> Genügend am Ende des Schuljahres in einem Gegenstand beurteilt, erhält
> aber von der Klassenkonferenz die Aufstiegsklausel. Die WH-Prüfung
> wird mit Nicht Genügend beurteilt (oder aber nicht abgelegt).
> In der achten Klasse wird dieser Schüler nochmals in diesem Gegenstand
> mit Nicht Genügend beurteilt.
> Frage:
> Darf der Schüler, der ab der 7. Klasse negativ beurteilt wurde zur
> Matura antreten und im Rahmen der Matura
> eine WH-Prüfung (Jahresprüfung) machen oder muss er zuerst eine
> WH-Prüfung bestehen und darf er erst dann zur Matura antreten?
> MfG
> Roswitha König
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