Offensichtlich sind einige Kollegen nicht in der Lage zu erkennen dass es sich dabei um einen reinen Publicitygag der Regierung handelt die das vermutlich auch noch in einer millionenschweren Anzeigenkampagne unters Volk bringen wird - gespart wird ja bei den anderen. Praktische Auswirkungen der
Einlullung: mehr Arbeit für einige Gremien - sonst nix. Mögen die Gehrerbewunderer sich in diesen Gremien zur Verfügung stellen und ihre Freizeit mit sinnlosen Vereinbarungen verplempern.
Günter Schödl
----- Original Message -----
From: "Eugen Drexel"
To: "'Josef Zwickl'" ; "'Eckehard Quin'"
; "'Lehrerforum'"
Sent: Saturday, May 26, 2001 5:11 PM
Subject: LF: AW: Re: Verhaltensvereinbarung
> In diesen Verhaltensvereinbarungen sollen Selbstverständlichkeiten > (pünktlicher und regelmäßiger Schulbesuch, keine mutwillige > Sachbeschädigung, keine Gewaltanwendung gegen MitschülerInnen usw.) geregelt > werden, von denen klar ist, wo die Verantwortlichkeit liegt: nämlich bei den > SchülerInnen bzw. bei deren Eltern. > > Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier einige KollegInnen ganz begeistert > davon sind, in einem Gremium unentgeltlich Erziehungsvereinbarungen zu > erarbeiten um sich anschließend für etwas die Verantwortung zuschieben zu > lassen, das sie kaum bis garnicht beeinflussen können. > > MfG Eugen Drexel >
> e-Mail: eugen.drexel@aon.at Tel: (+43) 05572/34334
> Sonnengasse 20c, 6850 Dornbirn
>
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at]Im
> Auftrag von Josef Zwickl
> Gesendet: Samstag, 26. Mai 2001 13:44
> An: Eckehard Quin; Lehrerforum
> Betreff: LF: Re: Verhaltensvereinbarung
>
>
> Lieber Kollege Quin!
> Danke für Ihre Klarstellung. Ich hoffe, dass damit die Rohrstaberlmärchen > vom Tisch sind. Ich finde nämlich, dass diese "Verhaltensvereinbarung" die > einzige sinnvolle Tat unserer Frau Bundesministerin in der letzten Zeit war. > Übrigens: Kein Mensch regt sich über die oftmals strengen und kleinlichen > Verhaltensregeln im Sport auf. (1mm zu wenig Bodendistanz > etliche > 100.000er Strafe, etc.) Auch im normalen Straßenverkehr gibt es penibelste > Vorschriften. Nur in der Schule sollten sich die Lehrer alles gefallen > lassen müssen? > Herzliche GRüße > Josef Zwickl > ----- Original Message ----- > From: "Eckehard Quin" > To: "Lehrerforum" > Sent: Friday, May 25, 2001 6:31 PM > Subject: LF: Verhaltensvereinbarung > > > Liebe Kolleginnen und Kollegen! > > Nachdem im Forum immer wieder über den Entwurf bezüglich der > Verhaltensvereinbarung diskutiert wird, ich aber annehme, dass nur sehr > wenige den Entwurf tatsächlich kennen, erlaube ich mir, die Paragraphen, die > die "Gestaltung des Schullebens" und die "autonome Schulordnung" betreffen, > unten zu zitieren. > > Mein Schluss: Die geplante Änderung ist alles andere als revolutionär, und > die oftmals geäußerte große Aufregung halte ich für mehr als überzogen. De > facto kann nicht mehr gemacht werden als bisher, da die > Verhaltensvereinbarung bestehenden Gesetzen nicht widersprechen darf und von > der Behörde erster Instanz auch darauf zu überprüfen und zu genehmigen ist. > Neu ist bloß die Möglichkeit der Einrichtung eines schulpartnerschaftlichen > Mediationsgremiums. > > Insgesamt sehe ich den Entwurf eher positiv. Auch wenn in erster Linie nur > alter Inhalt neu verpackt wird, können die Schulpartner meines Erachtens die > neue Verpackung leichter zur Erziehung der Schüler zu mehr > Eigenverantwortlichkeit nützen. Und das würde ich sehr schätzen. > > Mit kollegialen Grüßen > > Eckehard Quin > > > > Gestaltung des Schullebens, autonome Schulordnung > > § 44. (1) Der zuständige Bundesminister hat durch Verordnung die näheren > Vorschriften über das Verhalten in der Schule, bei Schulveranstaltungen > (§13) und bei schulbezogenen Veranstaltungen (§ 13a), über Maßnahmen zur > Sicherheit der Schüler in der Schule, bei Schulveranstaltungen und bei > schulbezogenen Veranstaltungen sowie zur Ermöglichung eines ordnungsgemäßen > Schulbetriebes auf Grund dieses Abschnittes und unter Bedachtnahme auf das > Alter der Schüler, die Schulart sowie die der Schule obliegenden Aufgaben zu > erlassen. Das Schulforum (§ 63a) bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss (§
64)
> kann in einer autonomen Schulordnung je nach der Aufgabe der Schule > (Schulart, Schulform), dem Alter der Schüler sowie nach den sonstigen > Voraussetzungen am Standort (z.B. Zusammensetzung der Klasse, schulautonome > Profilbildung, Beteiligung an Projekten bzw. Schulpartnerschaften, regionale > Gegebenheiten) schuleigene Verhaltensvereinbarungen festlegen. > > (2) Das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss ist ermächtigt, in > der autonomen Schulordnung (Abs. 1) ein schulpartnerschaftliches Gremium > insbesondere zur Beratung von Erziehungs- oder Orientierungshilfen, zur > Hilfestellung in Konfliktsituationen (Konfliktbearbeitungsstrategien) und > zur Förderung der Verhaltensentwicklung einzurichten. Die näheren > Festlegungen sind in der autonomen Schulordnung zu treffen; darin ist > jedenfalls vorzusehen, dass im schulpartnerschaftlichen Gremium Lehrer, > Erziehungsberechtigte und Schüler (ab der 9. Schulstufe) im gleichen > Verhältnis vertreten sein müssen. > > (3) Die autonome Schulordnung (Abs. 1) ist durch Anschlag in der Schule > kundzumachen und der Schulbehörde erster Instanz zur Kenntnis zu bringen. Im > Falle von Rechtswidrigkeiten oder bei Überschreitung der Ermächtigung (Abs. > 1) hat die Schulbehörde erster Instanz die autonome Schulordnung im > erforderlichen Ausmaß aufzuheben. Anlässlich der Aufnahme von Schülern in > die Schule sind die Schüler und deren Erziehungsberechtigte auf die autonome > Schulordnung und deren verbindliche Wirkung für den Bereich der Schule > hinzuweisen. > > (4) Der Vertrag über die Aufnahme in die Privatschule (§ 5 Abs. 6) kann > Vorschriften enthalten, die von den Abs. 1 bis 3 bzw. von der gemäß Abs. 1 > zu erlassenden Verordnung abweichen oder sie ergänzen. Solche Abweichungen > oder Ergänzungen sind der Schulbehörde erster Instanz zur Kenntnis zu > bringen. > > § 49. (1) Wenn ein Schüler seine Pflichten (§ 43) in schwer wiegender Weise > verletzt und die Anwendung von Erziehungsmitteln gemäß § 47 oder von > Maßnahmen gemäß der autonomen Schulordnung erfolglos bleibt oder wenn das > Verhalten eines Schülers eine dauernde Gefährdung von Mitschülern oder > anderer an der Schule tätigen Personen hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, > körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums darstellt, ist der Schüler von > der Schule auszuschließen. An allgemein bildenden Pflichtschulen ist ein > Ausschluss nur zulässig, wenn das Verhalten des Schülers eine dauernde > Gefährdung von Mitschülern oder anderer an der Schule tätigen Personen > hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihres > Eigentums darstellt und die Erfüllung der Schulpflicht gesichert ist. > > (2) Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 hat die Schulkonferenz > (bei Abteilungsgliederung die Abteilungskonferenz), oder nach Maßgabe der > autonomen Schulordnung ein allenfalls gemäß § 44 Abs. 2 eingerichtetes > schulpartnerschaftliches Gremium einen Antrag auf Ausschluss des Schülers an > die Schulbehörde erster Instanz zu stellen. Dem Schüler ist vor der > Beschlussfassung über die Antragstellung Gelegenheit zur Rechtfertigung zu > geben. Überdies ist den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme > zu geben. Bei der Beratung sind die für und gegen den Ausschluss sprechenden > Gründe zu berücksichtigen und der Antrag auf Ausschluss des Schülers zu > begründen. Eine Zweitschrift des Antrages ist dem Schüler zuzustellen. > > -- > Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at) > betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail > an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im > Nachrichtentext. > > -- > Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at) > betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail > an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im > Nachrichtentext. > > -- > Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at) > betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail > an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im > Nachrichtentext. >
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