Eugen Drexel schrieb:
>In diesen Verhaltensvereinbarungen sollen Selbstverständlichkeiten >(pünktlicher und regelmäßiger Schulbesuch, keine mutwillige >Sachbeschädigung, keine Gewaltanwendung gegen MitschülerInnen usw.) geregelt >werden, von denen klar ist, wo die Verantwortlichkeit liegt: nämlich bei den >SchülerInnen bzw. bei deren Eltern.


Eine Regelung dieser Selbstverständlichkeiten würde ich schon sehr begrüßen, leider hat noch niemand das Thema weitergesponnen: was passiert, wenn sich die Schüler NICHT an diese Vereinbarungen halten? Es wird zwar im Extremfall (und auch nur wenn der Schüler schon die Schulpflicht erfüllt hat) der Ausschluß ermöglicht, was passiert aber eben im "Schulnormalalltag"?

Meine Schule (BRG mit <600 Schüler) hat schon so eine zahnlose Hausordnung. Mich interessieren also die "Strafen" für den Normalschüler, der sich nicht an die Vereinbarungen halten will/kann. Da im Strassenverkehr und auch sonst wo vor allem das Geld eine Rolle spielt, wäre es also sinnvoll, den Eltern der Vereinbarungsbrecher einen Zahlschein zuzuschicken?

Mit der Bitte um weitere Vorschläge


W.Neidhart w.neidhart@aon.at


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