für die berechnung der jahresnorm von VS-lehrerInnen wird in einer kurzinformation angegeben:
"In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann die Unterrichtsverpflichtung unter- oder überschritten werden. Gründe dafür sind insbesonders
- Betreuung der IT-Arbeitsplätze ..."
früher gab es eine vorgeschriebene anzahl von IT-arbeitsplätzen pro schule, die für einen betreuer lehrpflichtvermindernd wirkten (mehr als 5 geräte pro schule). wie ist das nunmehr geregelt?
davon steht nämlich nichts mehr im neuen LDG.
ist besonders interessant für das burgenland, da der anteil an weniggegliederten VS 70-80% ausmacht, und daher nahezu keine betreuungsstunden zustande kommen, weil kaum eine klein-oder kleinstschule mehr als 5 geräte vorweisen kann.
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