Liebe Kolleginnen und Kollegen!
> Johanna Kainz schrieb:
>
> ...
> In NÖ sind derzeit von 25 DA-Vorsitzenden 17 DirekotrInnen. Es waren
> auch schon mehr.
>
> Das neue LDG ist ja nicht gerade leiterfeindlich. Wenn sich also ein
> Lehrer über die Willkür seines Leiters beschweren will, geht er zur
> Personalvertretung, dessen Vorsitzender wiederum sein Leiter ist. ...
Der Vollständigkeit halber - um Missverständnisse zu vermeiden - sei hinzugefügt, dass Koll. Kainz mit "von 25 DA-Vorsitzenden" offenbar ausschließlich den Pflichtschulbereich meint.
Im AHS- und BMHS-Bereich kann ein Direktor gemäß PVG gar nicht für den DA kandidieren, daher kann er auch nicht DA-Vorsitzender sein.
Der Unterschied:
Im AHS- und BMHS-Bereich hat jede Schule einen eigenen Dienststellenausschuss (ob es Ausnahmen bei extrem kleinen Schulen gibt, weiß ich nicht, mir ist im nö. AHS-Bereich jedenfalls keine Ausnahme bekannt). Der Schulleiter, der somit der Verhandlungspartner des DA ist, hat bei der Wahl zum DA kein passives Wahlrecht. Falls er zuerst als gewöhnlicher Lehrer DA-Mitglied war und dann für einen längeren Zeitraum
(vertretungsweise) die Leitung übernimmt, ruht für diesen Zeitraum gemäß PVG seine Mitgliedschaft zum DA. Falls er Direktor wird, scheidet er automatisch aus dem DA aus.
Im Pflichtschulbereich hat der ganze Bezirk einen gemeinsamen DA (ob es Ausnahmen gibt, weiß ich auch hier nicht, mir ist aber keine bekannt). Daher ist nicht der Direktor, sondern der BSI der Leiter dieser "Dienststelle" und hat bei der Wahl zum DA kein passives Wahlrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Friebel
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