Die Frage, warum nicht in jeder Pflichtschule ein Dienststellenausschuss eingerichtet ist, interessiert mich schon länger. Es ist ja schon eigenartig, dass man im Bezirk nur eine Ansprechpartnerin /-partner hat, die/der in den meisten Fällen auch noch Direktor ist. Die Hemmschwelle, bei Problemen an der Dienststelle Frau Direktor oder Herrn Direktor an einer anderen Schule anzurufen, ist für manche Kolleginnen /Kollegen vielleicht doch so groß, dass sie lieber darauf verzichten. Schöne Grüße Josef Zwickl
----- Original Message -----
From: "Johanna Kainz"
To: "Peter Friebel" ;
Sent: Saturday, August 25, 2001 10:04 AM
Subject: Re: LF: Personalvertreter
Ich hatte angenommen, es sei unmissverständlich, dass ich vom Pflichtschulbereich spreche (VS-Dir., LDG, C-Topf,...).
Ich hoffe doch sehr, dass das LF auch für uns Pflichtschullehrer da ist. Das LDG ist ja bekanntermaßen um einiges Schlimmer als das BBG. Nichtsdestotrotz freuen wir uns über mitfühlende und aufklärende Seelen aus anderen Bereichen.
Wir APS-LehrerInnen wünschen uns schon seit langem, dass auch bei uns jede Schule einen Dienststellenausschuss bekommt. Der Informationsfluss wäre dann ganz anders und jeder einzelne Lehrer hätte einen weit besseren Zugang zu Informationen.
Mit lieben Grüßen
Johanna Kainz
******************************************
> Liebe Kolleginnen und Kollegen!
>
> > Johanna Kainz schrieb:
> >
> > ...
> > In NÖ sind derzeit von 25 DA-Vorsitzenden 17 DirekotrInnen. Es waren
> > auch schon mehr.
> >
> > Das neue LDG ist ja nicht gerade leiterfeindlich. Wenn sich also ein
> > Lehrer über die Willkür seines Leiters beschweren will, geht er zur
> > Personalvertretung, dessen Vorsitzender wiederum sein Leiter ist.
> > ...
>
> Der Vollständigkeit halber - um Missverständnisse zu vermeiden - sei
> hinzugefügt, dass Koll. Kainz mit "von 25 DA-Vorsitzenden" offenbar
> ausschließlich den Pflichtschulbereich meint.
>
> Im AHS- und BMHS-Bereich kann ein Direktor gemäß PVG gar nicht für den
> DA kandidieren, daher kann er auch nicht DA-Vorsitzender sein.
>
> Der Unterschied:
>
> Im AHS- und BMHS-Bereich hat jede Schule einen eigenen
> Dienststellenausschuss (ob es Ausnahmen bei extrem kleinen Schulen
> gibt, weiß ich nicht, mir ist im nö. AHS-Bereich jedenfalls keine
> Ausnahme bekannt). Der Schulleiter, der somit der Verhandlungspartner
> des DA ist, hat bei der Wahl zum DA kein passives Wahlrecht. Falls er
> zuerst als gewöhnlicher Lehrer DA-Mitglied war und dann für einen
> längeren Zeitraum
> (vertretungsweise) die Leitung übernimmt, ruht für diesen Zeitraum
> gemäß PVG seine Mitgliedschaft zum DA. Falls er Direktor wird,
> scheidet er automatisch aus dem DA aus.
>
> Im Pflichtschulbereich hat der ganze Bezirk einen gemeinsamen DA (ob
> es Ausnahmen gibt, weiß ich auch hier nicht, mir ist aber keine
> bekannt). Daher ist nicht der Direktor, sondern der BSI der Leiter
> dieser "Dienststelle" und hat bei der Wahl zum DA kein passives
> Wahlrecht.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Peter Friebel
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> an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
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