Resolution der UGÖD zur geplanten Vollrechtsfähigkeit der Universitäten

Die UGÖD lehnt die Ausgliederung der Universitäten aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich und ihre Überführung in die "Vollrechtsfähigkeit" mit aller Entschiedenheit ab. Universitäten haben in Lehre und Forschung eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und können daher nicht ohne Schaden zu gewinnorientierten Unternehmen umgebaut werden. Der Rückzug des Staates aus der Verantwortung und die Steuerung der Universitäten durch Marktmechanismen ist grundsätzlich falsch, unsozial und undemokratisch.

Zu den von Frau Bundesministerin Gehrer im Bericht an den Ministerrat präsentierten "politischen Eckpunkten für ein Gesetz zur Universitätsautonomie" stellen wir im einzelnen fest:

Leitung & Mitbestimmung
Die universitäre Mitbestimmung der einzelnen Kurien rechtfertigt sich aus dem demokratischen Grundverständnis der Universität als Einheit von Lehrenden und Lernenden und aus den spezifischen Aufgaben der Universität; sie hat sich auf allen Ebenen außerordentlich bewährt. Wir lehnen die angestrebte "Konzentration der Mitbestimmung", die in Wahrheit eine weitgehende Beseitigung der Mitbestimmung ist, sowie die Verlagerung weiterer Kompetenzen zu monokratischen Organen als ineffizientes, zentralistisches Organisationsmodell ab. Ebenso lehnen wir die Entmachtung des Senats und der Universitätsversammlung zugunsten eines Universitätsrats ab, im speziellen bringt ein Universitätsrat, der zur Hälfte vom Bundesminister / der Bundesministerin beschickt wird kein Mehr an Autonomie, sondern ein Mehr an politischem Einfluss und damit eine Bedrohung für die Freiheit von Lehre und Forschung. Der Vorschlag zur Zusammensetzung des Senats ist völlig inakzeptabel. Wir fordern für die Gruppe der "UniversitätslehrerInnen mit Ausnahme der UniversitätsprofessorInnen" und die Gruppe der "allgemeinen Bediensteten" nachdrücklich eine ihrer Bedeutung für das Funktionieren der Universität entsprechende Berücksichtigung in allen Universitätsgremien, desgleichen treten wir entschieden für eine Stärkung der studentischen Mitbestimmung ein.

Im Gegensatz zu dem von der Bundesregierung angestrebten autoritären Führungsmodell fordert die UGÖD nachdrücklich eine weitere Demokratisierung der Universitätsgremien und eine Redemokratisierung der Entscheidungsstrukturen.

Dienst und -Personalrecht
Die UGÖD lehnt die Überleitung der Bediensteten in das Angestelltendienstrecht ab.

Das Dienstrecht für das wissenschaftliche beziehungsweise nichtwissenschaftliche Personal muss bundesweit einheitlich bleiben, da sowohl soziale Sicherheit als auch Mobilität darauf beruhen. Der in manchen Bereichen durchaus sinnvolle Wettbewerb der Universitäten darf nicht auf der Personalkostenebene geführt werden.

Die UGÖD lehnt das neue Dienstrecht der UniversitätslehrerInnen, das massive Verschlechterungen für die Bediensteten gebracht hat, uneingeschränkt ab, die Ankündigung, dass dieses Modellcharakter und Vorbildwirkung für das Personalrecht der autonomen Universitäten und auch für das künftige BundeslehrerInnendienstrecht haben soll, fordert massiven gewerkschaftlichen Widerstand heraus. Die UGÖD lehnt jede weitere Schlechterstellung für die Bediensteten ab. Die GÖD wird aufgefordert keine Verhandlungen darüber zu führen und gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen vorzubereiten.

Gleichbehandlung
Gesetzlich verankert und gewährleistet bleiben die Freiheit von Wissenschaft [...] sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern heißt es im Bericht der Bundesministerin, als Bekenntnis zur Weitergeltung des Bundesgleichbehandlungsgesetzes für die autonomen Universitäten und zum Rechtsinstitut "Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen" ist das aber wohl nicht gemeint. Die UGÖD wendet sich jedenfalls mit Nachruck gegen Bestrebungen, die bestehenden gesetzlichen Regelungen betreffend Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz auszuhöhlen, abzuschwächen oder abzuschaffen. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die angestrebte Entdemokratisierung und Zentralisierung der Entscheidungsstrukturen sowie der Abbau an ArbeitnehmerInnenrechten und sozialer Sicherheit dem politisch unumstrittenen Ziel der Gleichbehandlung und Frauenförderung grundlegend abträglich sind.

Zusammenfassend:
Die von der Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorgestellten "politischen Eckpunkte für ein Gesetz zur Universitätsautonomie" sind ein den Aufgaben der Universität als wissenschaftlichen Lehr- und Forschungsanstalten einer demokratischen Gesellschaft in keiner Weise entsprechendes Organisationsmodell. Das geplante Modell würde statt zur angestrebten Steigerung von Effizienz und Leistungsfähigkeit zu einer Lähmung des Universitätsbetriebs und gleichzeitig zu massiven Verschlechterungen für die Bediensteten führen. Ein neues Dienstrecht, dass einen Abbau bestehender Rechte bringt, ist ein immenser Vertrauensbruch und striktes abzulehnen. Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst wird aufgefordert, keinerlei Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse zuzulassen und einen Ausverkauf der Universitäten zu verhindern.


Beschlossen am 28.8.2001

Ins Forum gestellt von
Josef Gary Fuchsbauer,
Bundesleitungsmitglied der UGÖD, Unabh.GewerkschafterInnen im öff. Dienst



--
Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at) betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im Nachrichtentext.