Resolution der UGOD zur geplanten Vollrechtsfahigkeit
der Universitaten

Die UGOD lehnt die Ausgliederung der Universitaten aus
dem offentlich-rechtlichen Bereich und ihre Uberfuhrung
in die
\"Vollrechtsfahigkeit\" mit aller Entschiedenheit ab.
Universitaten haben in Lehre und Forschung eine
gesamtgesellschaftliche
Verantwortung und konnen daher nicht ohne Schaden zu
gewinnorientierten Unternehmen umgebaut werden. Der
Ruckzug des Staates aus der
Verantwortung und die Steuerung der Universitaten durch
Marktmechanismen ist grundsatzlich falsch, unsozial und
undemokratisch.

Zu den von Frau Bundesministerin Gehrer im Bericht an
den Ministerrat prasentierten \"politischen Eckpunkten
fur ein Gesetz zur
Universitatsautonomie\" stellen wir im einzelnen fest:

Leitung & Mitbestimmung
Die universitare Mitbestimmung der einzelnen Kurien
rechtfertigt sich aus dem demokratischen
Grundverstandnis der Universitat als
Einheit von Lehrenden und Lernenden und aus den
spezifischen Aufgaben der Universitat; sie hat sich auf
allen Ebenen au?erordentlich
bewahrt. Wir lehnen die angestrebte \"Konzentration der
Mitbestimmung\", die in Wahrheit eine weitgehende
Beseitigung der
Mitbestimmung ist, sowie die Verlagerung weiterer
Kompetenzen zu monokratischen Organen als
ineffizientes, zentralistisches
Organisationsmodell ab. Ebenso lehnen wir die
Entmachtung des Senats und der Universitatsversammlung
zugunsten eines
Universitatsrats ab, im speziellen bringt ein
Universitatsrat, der zur Halfte vom Bundesminister /
der Bundesministerin beschickt
wird kein Mehr an Autonomie, sondern ein Mehr an
politischem Einfluss und damit eine Bedrohung fur die
Freiheit von Lehre und
Forschung.
Der Vorschlag zur Zusammensetzung des Senats ist vollig
inakzeptabel. Wir fordern fur die Gruppe
der \"UniversitatslehrerInnen mit
Ausnahme der UniversitatsprofessorInnen\" und die Gruppe
der \"allgemeinen Bediensteten\" nachdrucklich eine ihrer
Bedeutung fur das
Funktionieren der Universitat entsprechende
Berucksichtigung in allen Universitatsgremien,
desgleichen treten wir entschieden fur
eine Starkung der studentischen Mitbestimmung ein.

Im Gegensatz zu dem von der Bundesregierung
angestrebten autoritaren Fuhrungsmodell fordert die
UGOD nachdrucklich eine weitere
Demokratisierung der Universitatsgremien und eine
Redemokratisierung der Entscheidungsstrukturen.

Dienst und -Personalrecht
Die UGOD lehnt die Uberleitung der Bediensteten in das
Angestelltendienstrecht ab.

Das Dienstrecht fur das wissenschaftliche
beziehungsweise nichtwissenschaftliche Personal muss
bundesweit einheitlich bleiben, da
sowohl soziale Sicherheit als auch Mobilitat darauf
beruhen. Der in manchen Bereichen durchaus sinnvolle
Wettbewerb der
Universitaten darf nicht auf der Personalkostenebene
gefuhrt werden.

Die UGOD lehnt das neue Dienstrecht der
UniversitatslehrerInnen, das massive Verschlechterungen
fur die Bediensteten gebracht hat,
uneingeschrankt ab, die Ankundigung, dass dieses
Modellcharakter und Vorbildwirkung fur das
Personalrecht der autonomen
Universitaten und auch fur das kunftige
BundeslehrerInnendienstrecht haben soll, fordert
massiven gewerkschaftlichen Widerstand
heraus. Die UGOD lehnt jede weitere Schlechterstellung
fur die Bediensteten ab. Die GOD wird aufgefordert
keine Verhandlungen
daruber zu fuhren und gewerkschaftliche Kampfma?nahmen
vorzubereiten.

Gleichbehandlung
Gesetzlich verankert und gewahrleistet bleiben die
Freiheit von Wissenschaft [...] sowie die
Gleichstellung von Frauen und Mannern
hei?t es im Bericht der Bundesministerin, als
Bekenntnis zur Weitergeltung des
Bundesgleichbehandlungsgesetzes fur die autonomen
Universitaten und zum Rechtsinstitut \"Arbeitskreis fur
Gleichbehandlungsfragen\" ist das aber wohl nicht
gemeint. Die UGOD wendet
sich jedenfalls mit Nachruck gegen Bestrebungen, die
bestehenden gesetzlichen Regelungen betreffend
Gleichbehandlung und
Diskriminierungsschutz auszuhohlen, abzuschwachen oder
abzuschaffen.
Daruber hinaus ist festzuhalten, dass die angestrebte
Entdemokratisierung und Zentralisierung der
Entscheidungsstrukturen sowie der
Abbau an ArbeitnehmerInnenrechten und sozialer
Sicherheit dem politisch unumstrittenen Ziel der
Gleichbehandlung und
Frauenforderung grundlegend abtraglich sind.

Zusammenfassend:
Die von der Frau Bundesministerin fur Bildung,
Wissenschaft und Kultur vorgestellten \"politischen
Eckpunkte fur ein Gesetz zur
Universitatsautonomie\" sind ein den Aufgaben der
Universitat als wissenschaftlichen Lehr- und
Forschungsanstalten einer
demokratischen Gesellschaft in keiner Weise
entsprechendes Organisationsmodell. Das geplante Modell
wurde statt zur angestrebten
Steigerung von Effizienz und Leistungsfahigkeit zu
einer Lahmung des Universitatsbetriebs und gleichzeitig
zu massiven
Verschlechterungen fur die Bediensteten fuhren. Ein
neues Dienstrecht, dass einen Abbau bestehender Rechte
bringt, ist ein immenser
Vertrauensbruch und striktes abzulehnen. Die
Gewerkschaft offentlicher Dienst wird aufgefordert,
keinerlei Verschlechterung der
Arbeitsverhaltnisse zuzulassen und einen Ausverkauf der
Universitaten zu verhindern.


Beschlossen am 28.8.2001

Ins Forum gestellt von
Josef Gary Fuchsbauer,
Bundesleitungsmitglied der UGOD,
Unabh.GewerkschafterInnen im off. Dienst

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