zu diesem artikel muss ich als statistiker etwas sagen:
mit einer stichprobengroesse von 200 ueberhaupt
zu argumentieren zu wollen zeigt, wie schlecht es um die statistische ausbildung der ministeriumsangehoerigen bestellt ist.
die statistische ungenauigkeit bei derartigen vergleichen
(zustimmunsquoten zu verbundenen fragestellungen
innerhalb einer einzigen stichprobe vom umfang 200)
betraegt bis zu 14%.
auf deutsch:
wenn in der grundgesamtheit die zustimmungsquote
zu zwei fragen gleich hoch ist,
kann in der stichprobe ohne weiteres ein
unterschied von 14 % zu beobachten sein.
fast alle unterschiede in dieser umfrage
liegen innnerhalb dieser grenze,
daher kann man aus dieser stichprobenuntersuchung
einfach keine abgesicherten schluesse ziehen.
die zahlen in dem bericht, der vorliegt,
sind leider nicht genau genug beschrieben,
und die grenzen der stichprobenschwankungen
korrekt berechnen zu koennen.
ausserdem frage ich mich,
wieviele eltern von uni-studenten
bzw fh-studenten bei einer gesamtstichprobengroesse
von 200 ueberhaupt befragt werden konnten.
erich neuwirth
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