Am BG/BRG St. Martin Villach gibt es seit zwei Jahren einen für drei Jahre vom Ministerium genehmigten Schulversuch (nach dem Schulzeitgesetz??):  „Klassenvorstandseinheit". Wenn diese 30-minütige KV-Einheit zum Wochenbeginn sinnvoll gehandhabt wird, kann sie meiner Meinung nach dem Schulklima  recht förderlich sein.
Trotzdem sprach sich aufgrund der Einsparungsmaßnahmen der Regierung (vor allem wegen der Verschlechterung für die Klassenvorstände) eine Mehrheit des Kollegiums für einen Abbruch des Schulversuches aus.
Daraufhin teilte die Direktion (nach Auskunftseinholung bei Landesschulrat und Ministerium) den KollegInnen mit, dass es rechtlich nicht möglich sei, einen für drei Jahre genehmigten Schulversuch nach dem zweiten Jahr abzubrechen.
Meine Bitte an die AbonnentInnen des Lehrerforums:
Wer weiß etwas über die rechtliche Situation betreffend Abbruch eines Schulversuches?
Gibt es an Schulen Beispiele für abgebrochene Schulversuche?
Ich wäre dankbar für diesbezügliche Hinweise!
Herwig Burian
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