"Wir fordern die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Dienste und den Stopp des unwiderruflichen Ausverkaufs öffentlichen Eigentums (z.b. Betriebe, Strom, Wasser, Wälder), um unsere Grundversorgung zu sichern."
Bei der Lektüre dieser Frage ist mir einiges unklar. Vielleicht kann mir ein/e Abstimmungswillige/r helfen:
1. Inwieweit ist Strom öffentliches Eigentum? (Oder ist z.B. der Donau-Strom gemeint?) Falls aber der elektrische Strom gemeint ist, wie er z.B. von der EVN oder vom Verbund erzeugt wird, ist dann auch der Stahl, der in der Voest Alpine produziert wird, öffentliches Eigentum? Und darf man ihn dann deswegen nicht verkaufen oder wenigstens exportieren?
2. Wieso ist die Privatisierung etwa einer AUA "unwiderruflich"? Was hinderte den Staat daran, sollte es ihn danach gelüsten, die Aktien über die Börse wieder zurückzukaufen? Oder ist z.B. an den momentan laufenden Verkauf der Bundes-Wohnungen an die Mieter gedacht? Der ist allerdings de facto "unwiderruflich" - was ist aber schlecht daran? Muß die Gemeinde Wien unbedingt der größte Hausherr Österreichs bleiben?
3. Stichwort "Betriebe": Mittelfristig soll etwa die Böhler-Uddeholm vollprivatisiert werden - ist der ÖGB dagegen? Muß der Staat unbedingt Anteile an einem Stahlwerk halten?
4. Wer will denn das Wasser "ausverkaufen"? Mir ist nur bekannt, daß der Finanzminister die Bundesforste zwingen will, ein paar Seen anzukaufen - ist das mit Ausverkauf des Wassers gemeint? Wenn ja - wieso sind die Bundesforste ein schlechterer Eigentümer?
5. Post und Telekom sind Staatsbetriebe, die "Grundversorgung" sichern. Dürfen die jetzt nicht mehr (weiter) privatisiert werden? (Wer kann sich noch daran erinnern, wie der "Grundversorger" Telekom Kunden ein halbes Jahr oder länger auf einen Telefonanschluß warten ließ?)
Erich Wallner
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