Liebe Kolleginnen und Kollegen!

In dieser trüben Zeit ein kleiner Schildbürgerstreich:

Gestern kam ein Verordnung an unsere Schule, die ich im Augenblick leider nicht vor mir liegen habe (BGBl. II 208/2001, Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu beschaffen sind). Darin werden alle Güter und Dienstleistungen genannt, die über das Bundesbeschaffungsamt zu bestellen sind. Darunter fallen u.a. Soft- und Hardware, Brief- und Paketpost, Treibstoffe etc. Eine Ausnahme von dieser Bestimmung bedarf des schriftlichen Einverständnisses.

Wir haben heute sehr darüber gelacht. Ich stelle mir vor, ein Computer an der Schule braucht eine Graphikkarte, weil die alte nicht mehr funktioniert. Ich möchte nicht wissen, wie lange es braucht, bis das gewünschte Stück an die Schule kommt. Das Gerät steht also still. Wenn es sich um einen Fehler im Verwaltungsnetzwerk handelt, können wir die Schule schließen und ein paar Wochen Urlaub machen.

Ein anderes Beispiel: Unsere Schule besitzt eine Schneefräse. Dieser geht bei der Räumung das Benzin aus. Die Schule stellt daher einen Antrag an die Bundesbeschaffungsges.m.b.H., um ca. 10 Liter Treibstoff zu beziehen bzw. die schriftliche Erlaubnis zu erhalten, diese zu kaufen.

Man kann nur sagen: Schilda läßt grüßen!

Mit kollegialen Grüßen

Eckehard Quin

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