Liebe KollegInnen!

Angesichts der zunehmenden Drohungen, der SGA verschiedener Schulen könnte
Boykottmaßnahmen aufheben, möchte ich hier dringend anfragen, ob es jemanden
gibt, der verbindliche Rechtsauskunft über die Kompetenzen eines SGA geben
kann.
Kann ein SGA tatsächlich darüber beschließen, dass LehrerInnen mit ihren
Klassen mehrere Tage wegfahren MUSS?
Oder kann er, wie es im Gesetz steht (allerdings etwas vage), nur über Dauer
und Kosten von bereits beschlossenen Veranstaltungen entscheiden? Ist ein SGA also gleichzusetzen mit dem Dienstgeber? Wenn er nämlich
mehrtägige Schulveranstaltungen VERORDNEN kann, ist er es, weil er in die
Diensverpflichtung der LehrerInnen eingreift!
Kann ein Direktor über die Abhaltung mehrtägiger Schulveranstaltungen eine
Weisung geben? Kommt er damit durch?
Wenn hier keiner eindeutige Antworten weiß, wen frag ich?
Danke im Voraus für eure Antworten,

Vroni Baiculescu
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