Im Lehrerhandbuch für AHS Niederösterreich (Hubatschke/Schwarzer) steht auf S. 99
"Es gibt keine Verpflichtung zur Durchführung von Schulveranstaltungen".
Bezug genommen wird hier auf SchUG 13; Schulveranstaltungsverordnung (Schvv) 1995, MVBL. 83/95
Ich habe leider nicht die nötigen Unterlagen zur Hand um diese Interpretation nachzuvollziehen.
MfG. (H. Lettner BG Schwechat)