Liebe Kolleginnen und Kollegen!
> Heinz Lettner schrieb:
> Im Lehrerhandbuch für AHS Niederösterreich (Hubatschke/Schwarzer)
> steht auf S. 99 "Es gibt keine Verpflichtung zur Durchführung von
> Schulveranstaltungen". ...
Das löst das Problem nicht.
Natürlich ist die Schule nicht verpflichtet, Schulveranstaltungen durchzuführen. "Die Schule" entscheidet selbst, ob sie Schulveranstaltungen durchführen will. Genauer: Das laut Gesetz dafür zuständige Gremium der Schule, nämlich der SGA, entscheidet darüber. Und in diesem Gremium haben wir Lehrer keine Mehrheit.
Wie man einen SGA-Beschluss zu Schulveranstaltungen verhindern kann oder nicht verhindern kann und ob man nach erfolgtem SGA-Beschluss noch Möglichkeiten hat, die Durchführung einer Schulveranstaltung zu erschweren oder zu verhindern, haben andere Teilnehmer des Lehrerforums bereits ausführlich diskutiert. Ich möchte das nicht alles wiederholen.
Viele Grüße
Peter Friebel
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