es gibt einen neuen erlass (nr weiss ich nicht), die dem leiter einer veranstaltung die moeglichkeit gibt, im voraus, wenn der verdacht besteht, einE schuelerIn koennte gegen die regeln verstossen und dadurch die sicherheit gefaehrden, von einer svhulveranstaltung auszuschliessen. ich interpretiere: alle schuelerInnen einer klasse fallen prinzipiell in diese sicherheitsrisiko, und der sga kann dann zwar eine englisch sprachwoche beschliessen, wenn ich aber den auftrag der organisation dieser veranstaltung bekomme, schliesse ich alle schuelerInnen wegen sicherheitsbedenken von der teilnahme aus,...... mit fantasievollen gruessen herbert wieninger
heinrich kneissl wrote:
Liebe KollegInnen!
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ich als Englischlehrer gezwungen werden kann, gegen meinen ausdrücklichen Wunsch -- weil ich aus einsichtigen persönlichen, familiären Gründen, oder weil ich mit der betroffenen Klasse kein entsprechendes Vertrauensverhältnis habe, oder weil ich die Klasse gar nicht unterrichte, -- ins Ausland zu fliegen. Es ist dies ein Unternehmen, das einer Lehrerin oder einem Lehrer eine Verantwortung aufbürdet, die sie oder er nur freiwillig und aus der Begeisterung für die Aufgabe übernehmen kann. Ich sehe daher hierbei keinen Zwang nach Gesetz oder Erlass möglich. Ich kann mir vorstellen, dass dies auch bei den Schikursen, die nicht lehrplanmäßig vorgeschrieben sind, nicht anders ist. Wer soll mich denn davon überzeugen, dass ich in mir die Kraft habe, die entsprechende Verantwortung zu übernehmen, nur weil es sich Eltern und Schüler so vorstellen und vielleicht sogar SGA Lehrervertreter, die weder jemals solche Aufgaben übernommen haben noch in diese Situation kommen werden, im Interesse des Schulprofils, dafür stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Kreissl
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