Sehr geehrte Kollegen,
vor einigen Tagen tauchte in einer Wortmeldung im Lehrerforum die Idee auf, einen Beschluß des SGA zur Durchführung einer Schulveranstaltungen dadurch zu umgehen, daß der Lehrer, der mit der Durchführung der Schulveranstaltung beauftragt wurde einfach alle Schüler aus disziplinären Gründen von der Teilnahme ausschließen solle. Der Beitrag bezog sich auf einen nicht näher bezeichneten Erlaß des Unterrichtsministeriums. In der Tat gibt es gemäß der am 12.7.2001 erschienen Änderung des Schulunterrichtsgesetzes (BGBl Nr. 78, Teil I, 2001) eine Neufassung der Paragraphen §13(3) und §13a(2), nach denen der Schulleiter nach Anhörung der Klassenkonferenz einen Schüler von der Teilnahme an einer Schulveranstaltung oder einer schulbezogenen Veranstaltung ausschließen kann. Ein Ausschluß gemäß dieser Bestimmungen darf aber nur dann erfolgen, wenn aufgrund des bisherigen Verhaltens des Schülers eine Gefährdung der Sicherheit des Schülers oder anderer Personen mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Wir müssen davon ausgehen, daß das Lehrerforum auch von außenstehenden Personen beobachtet wird. Mit derartigen Vorschlägen disqualifizieren wir uns selbst. Erstens ist nicht der jeweilige Lehrer zum Ausschluß eines Schülers berechtigt und zweitens kann ich mir nicht vorstellen, wie eine Klassenkonferenz den Ausschluß einer gesamten Klasse von einer Schulveranstaltung aus obigen Gründen argumentieren könnte. Ich bitte alle Kollegen trotz ihrer begreiflichen Verärgerung über die Sparmaßnahmen mit den Vorschägen auf dem Boden der Realität zu bleiben. mfg G. Schlatte HTL Klagenfurt-Mössingerstraße
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