Liebe KollegInnen! Ich hätte da eine juristische Frage:
Es ist bekannt, dass der Direktor einen Schikursleiter oder -leiterin per Dienstauftrag bestellen kann. Dieser Auftrag kann dann durch die PV verzögert werden. usw. Wie ist das mit den anderen Lehrkräften, die teilnehmen sollen. Es gibt die Rechtsauffassung, dass Begleitlehrer nicht per Dienstauftrag verpflichtet werden können, zu fahren. Stimmt diese Rechtsauffassung?
2. Frage: Kann mensch per Dienstauftrag ins Ausland gezwungen werden?
Kurt Winterstein
--
Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at) betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im Nachrichtentext.