Lieber Kollege Würdinger!
§ 39 Abs. 3 VBG lautet:
"Bei Vertragslehrern mit einer Gesamtverwendungsdauer im Lehrberuf an einer im § 26 Abs. 2 Z 1 lit. b angeführten Einrichtung im Ausmaß von weniger als sieben Jahren können die Stunden der nicht gesicherten Verwendung vom Dienstgeber ohne Zustimmung des Dienstnehmers in Wegfall gebracht werden, wobei sich das Monatsentgelt entsprechend verändert."
Mit kollegialen Grüßen
Eckehard Quin
----- Original Message -----
From: "wolfgang wuerdinger"
To:
Sent: Thursday, September 20, 2001 10:21 PM
Subject: LF: Hilfe
> Liebe KollegInnen,
>
> hat jemand von Euch ein Vertragsbedienstetengesetz zur Hand, bin im
> Netz leider nicht fündig geworden und bräuchte dringend den Text des §
> 39,
Absatz
> 3.
>
> Danke
> Wolfgang Würdinger
>
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