Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Heute habe ich zwei Rundschreiben der BS 11 erhalten. Zur Information stelle ich sie ins Forum.

Mit kollegialen Grüßen

Eckehard Quin


An alle
GEW.BETRIEBSAUSSCHÜSSE UND LANDESSEKTIONEN
im Bereich der Bundessektion "Höhere Schule"


Wien, am 24.09.2001

RUNDSCHREIBEN 6/2001

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

In diesem Rundschreiben informieren wir Sie über:

· besoldungsrechtliche Veränderungen
· Ansuchen um Vorruhestand



Mit besten gewerkschaftlichen Grüßen!
F.d. BS 11

Mag. Helmut Jantschitsch e.h.
Vorsitzender

Mag. Michael Zahradnik e.h. Vors.-Stv.
Mag. Azevedo Weißmann e.h. Vors.-Stv.


PS: Aus Kostengründen werden diese Rundschreiben nur auf elektronischem Weg versandt.

1) Abgeltung von Mehrdienstleistungen

Mit Beginn des neuen Schuljahres wird die Besoldung der Mehrdienstleistungen neu geregelt.

Die entscheidenden Unterschiede sind:

*- Es wird nun wieder zwischen einer Dauermehrdienstleistung und einer Einzelmehrdienstleistung differenziert.

*- Der regelmäßige Stundenplan ist die wichtige Berechnungsgrundlage ( Im alten System wurden nur die gehaltenen Stunden pro Woche zur Berechnung der eventuellen Mehrdienstleistungen herangezogen ).

Als Dauermehrdienstleistungen werden alle Unterrichts- und Aufsichtsstunden sowie administrative Tätigkeiten (die durch Werteinheiten abgegolten werden) gerechnet, die in der Lehrfächerverteilung stehen und um die die Normlehrverpflichtung ( 20 WE ) überschritten wird. Die Abgeltung für jede Werteinheit beträgt pro Woche 1,432% des Monatsbezuges. Vertretungsstunden werden als Dauermehrdienstleistungen verrechnet, wenn abzusehen ist, dass der zu vertretende Kollege mehr als zwei Wochen abwesend ist.

Als Einzelmehrdienstleistung gelten jene Vertretungsstunden, für die in der Regel keine vergleichbare Vor- und Nachbereitung notwendig ist ( siehe Rundschreiben " Anwendung des §61 Gehaltsgesetz" des BMBWK ).

Die erste Einzelmehrdienstleistung pro Woche wird nicht, jede weitere wird mit einem Fixbetrag abgegolten:
LPA, L1,1Ll1 u. IIL/l1 alle anderen Entlohnungsgruppen
365.- / 26,53 315.- / 22,89
Aufsichtsstunden werden jeweils mit der Hälfte abgegolten, in diesem Fall wird auch die erste Supplierstunde pro Woche bezahlt.

Die Dauermehrdienstleistungsstunden werden während des gesamten Schuljahres bezahlt, ausgenommen während der Ferialzeiten, die mindestens eine Woche dauern, Pfingstdienstag, mindestens zwei unmittelbar aufeinander folgenden schulautonomen Tagen, mehrtägigen Schulveranstaltungen und ab dem sechsten Fortbildungstag. Wenn an einem Tag der gesamte Unterricht entfällt, wird 1/5 bzw. bei Lehrern, die an sechs Tagen in der Woche unterrichten, 1/6 der Dauermehrdienstleistungen abgezogen. Der Unterricht gilt auch dann als gehalten, wenn an einem Tag nur eine Supplierstunde gehalten wird. Der freie Tag des Kollegen schützt ebenfalls vor einer Einstellung der
Mehrdienstleistungszahlung; z.B.: Dienstag freier Tag, daher am Pfingstdienstag kein Abzug der Mehrdienstleistungen. Wenn die Dienstbehörde einen Dienstauftrag erteilt, gilt der Unterricht an diesem Tag als gehalten. Die Stunden der Aufsichtsführung bei der Reifeprüfung werden bei allen Terminen bezahlt. Aufsichtsführung bedeutet nicht die Nettoarbeitszeit der Schüler, sondern bezieht alle administrativen und organisatorischen Arbeiten vor Beginn und nach Beendigung der Reifeprüfung mit ein. Die Vertretung aller administrativen Tätigkeiten (Direktor, Administrator, Schulbibliothek, IT-Kustos, Erziehungsleiter usw.), die mit Werteinheiten in die Lehrverpflichtung eingerechnet werden, wird mit Werteinheiten abgegolten. Kurzfristige Vertretungen werden für die notwendigen Tätigkeiten mit dem Schlüssel, 2 Verwaltungsstunden entsprechen einer Werteinheit, abgegolten, höchstens ein Sechstel der jeweiligen Wochenverpflichtung pro Tag; ausgenommen ist nur das IT-Kustodiat, in diesem Fall kann auch an einem Tag die gesamte Wochenverpflichtung eingegeben werden. Dauert die Vertretung jedoch mindestens eine Woche, so ist der Wochenwert für die Vertretung einzugeben. Stundentäusche sind laut den Durchführungsbestimmungen erlaubt. Die Stundentäusche müssen schulintern dokumentiert werden. Entfällt an einem Tag durch solche Täusche der gesamte Unterricht und werden alle Stunden in derselben Woche gehalten, ist eine Dokumentation in Untis 2002 zwar möglich, aber die richtige Abrechnung sehr kompliziert (d.h. kein Abzug von 1/5 bzw. 1/6 der Mehrdienstleistungen). Wenn der Stundentausch über eine Kalenderwoche hinausgeht, ist keine Dokumentation in UNTIS möglich, sondern nur eine schriftliche Aufzeichnung an der Schule, da sonst eine falsche Abrechnung gegeben wäre. Mitglieder des Dienststellenausschusses, die in Ausübung ihrer Personalvertretungsarbeit ihren Unterricht nicht halten können, unterliegen keinem Abzug. Kolleginnen und Kollegen, die zu gewerkschaftlichen Sitzungen bzw. Schulungen auf Landes- und Bundesebene eingeladen werden, haben ebenfalls keinen Abzug und die gewerkschaftlichen Schulungstage zählen nicht zum Kontingent der Fortbildungstage.


2) Neue Prüfungstaxen

Hauptprüfung der Reifeprüfung: ab 1.9.2001
Schilling / Euro
Rundungsunschärfen sind möglich
Vorsitzender 218.- / 15,84
Schulleiter 183.- / 13,30
Klassenvorstand 112.- / 8,14
Schriftführer 112.- / 8,14
Prüfer:
schriftlicher Teil 330.- / 23,98
mündlicher Teil 183,-´/´13,30 Schwerpunktprüfung
vertiefend 366.- / 26,60
Schwerpunktprüfung fächerübergreifend 366.-´/´26,60
Schwerpunktprüfung Fachbereichsarbeit 366.- / 26,60

Vorprüfung der Reifeprüfung:
Vorsitzender 147.- / 10,68
Fachkoordinator 112.- / 8,14
Schriftführer 112.- / 8,14
Fachbereichsarbeit:
Sockelbetrag je Prüfe 1858.- / 135,03
je Fachbereichsarbeit zusätzlich 2478.- / 180,08
Korrektur 442.- / 32,12
Aufnahmsprüfungen und Einstufungsprüfungen:
Vorsitzender 36.- / 2,62
mündliche und praktische Prüfung 74.- / 5,38
schriftliche Prüfung 109.- / 7,92

Kommissionelle Prüfung:
Vorsitzender 74.- / 5,38
mündliche und praktische Prüfung 74.- / 5,38
schriftliche Prüfung 109.- / 7,92
fachkundiger Beisitzer als Schriftführer 56.- / 4,07

3) Administrative Belohnung


Die zusätzlichen administrativen Belohnungen werden weiterhin auf Vorschlag der Schule ( Mitwirkungsrecht der PV ) ausbezahlt:

Die Anzahl dieser Belohnungen ist von der Schulgröße abhängig und kann je Semester vergeben werden:
Schulen bis 11 Klassen eine Belohnung pro
Semester
Schulen bis 21 Klassen zwei Belohnungen pro
Semester
Schulen mit mehr als 21 Klassen drei Belohnungen pro Semester

Höhe der Belohnung pro Semester:

L1 4640,50 / 337,24
IL/l1 4916,60 / 357,30


4) Abgeltung Schulpartnerschaft

Die Abgeltungen für Mitglieder des Schulgemeinschaftsausschusses und die Abgeltung für die Teilnahme an Elternabenden bleiben erhalten:

Mitglieder des Schulgemeinschaftsausschusses erhalten 2-mal pro Schuljahr:
L1: 1741,10 / 126,53 IL/l1:
1844,70 / 134,06

Abgeltung für die Teilnahme an einem Elternabend:

L1: 581,00 / 42,23 IL/l1: 615,50 /
44,73

5) UPIS - RAP - Abgeltung für dieses Schuljahr
Für die Einführung und die Anwendung des neuen Abrechnungs-programmes UNTIS 2002 besteht im heurigen Schuljahr die Möglichkeit, Lehrern, die von dieser Umstellung betroffen sind, die Mehrarbeit durch Einrechnung von Werteinheiten abzugelten. Die Anzahl der Werteinheiten ist von der Schulgröße abhängig:
Schulen bis 10 Klassen 1,11 WE

Schulen bis 19 Klassen 2,21 WE
Schulen mit mehr als 19 Klassen 3,32 WE

6) Ansuchen um Vorruhestand

Ansuchen um Vorruhestand müssen nur mehr zwei Monate vor Beginn des Vorruhestandes abgegeben werden, es gibt aber grundsätzlich keine Möglichkeit mehr dieses Ansuchen zurückzuziehen.

7) Zusätzliche Kustodiate

Die zusätzlichen Kustodiate ( LVG II ) werden weiterhin auf Vorschlag der Schule ( Mitwirkungsrecht der PV ) vergeben:

Die Anzahl dieser Kustodiate ist von der Schulgröße abhängig:
Schulen mit mehr als 10 Klassen ein Kustodiat
Schulen mit mehr als 19 Klassen zwei Kustodiate
Schulen mit mehr als 29 Klassen drei Kustodiate und
Schulen mit mehr als 39 Klassen vier Kustodiate.

Die Kustodiate werden pro Monat mit 1600.- Schilling abgegolten ( zehnmal pro Schuljahr ). Sie können auch geteilt bzw. auch zeitlich aufgeteilt werden. In einer Novelle zum Lehrverpflichtungsgesetz wird festgeschrieben, dass diese Kustodiate auch weiterhin als Werteinheiten vergeben werden können, wenn diese Kustodiatsstunden zur Betreuung von IT-Arbeitsplätzen verwendet werden. In diesem Fall wird jedes Kustodiat mit 1,11 WE statt des Fixbetrages abgegolten.


Die Bundessektion wünscht allen Kolleginnen und Kollegen einen schönen Schulbeginn und alles Gute für das Schuljahr 2001/2002.

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