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From: HYPERLINK "mailto:ad.direktion.hsd-h@schulen.vol.at"Helmut Handler-Kunze
To: HYPERLINK "mailto:peter.hochstoeger@schule.at"Peter Hochstöger
Sent: Wednesday, September 26, 2001 7:51 AM
Subject: Re: KV-Aufgaben
SCHUG§ 54(2)
Dem KV obliegt für seine Klasse in Zusammenarbeit mit den anderen Lehrern die Koordination der Erziehungsarbeit, die Abstimmung der Unterrichtsarbeit auf die Leistungssituation der Klasse und die belastbarkeit der Schüler, die Beratung der Schüler in unterrichtlicher und erzieherrischer Hinsicht, die Pflege der Verbindung zwischen Schule und Erziehungsberechtigten, die Wahrnehmung der erforderlichen organisatorischen Aufgaben sowie die Führung der Amtsschriften.
MfG
HHK
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From: HYPERLINK "mailto:peter.hochstoeger@schule.at"Peter Hochstöger
To: HYPERLINK "mailto:lehrerforum@ccc.at"Lehrerforum
Sent: Tuesday, September 25, 2001 4:59 PM
Subject: LF: KV-Aufgaben
Kennt jemand eines Gesetzesstelle, wo die Aufgaben des Klassenvorstandes definiert sind!?
fragt
Peter Hochstöger