Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Kann mir jemand sagen, ob noch irgendwo in Österreich der Notenschlüssel vor einer Englisch-Schularbeit den Kindern bekanntgegeben werden muss? Anschließend meine Korrespondent mit dem Ministerium. Ich verstehe leider immer noch nicht, wie man eine Rückmeldung vor einer Schularbeit machen kann. Mag sein, dass ich zu wenig flexibel bin.
Mit lieben Grüßen
Johanna Kainz
Meine Frage war:
" Ist irgendwo festgelegt, dass noch vor einer Schularbeit den Kindern der Notenschlüssel (so viele Punkte sind ein Sehr Gut,...) bekanntgegeben wird? Oder kann das die Schulaufsicht verlangen?"
Antwort des Ministeriums:
"Diesbezüglich ist im Allgemeinen Teil des Lehrplanes, BGBl. II Nr. 134 vom 11.5.2000, zu finden (Zweiter Teil, Allgemeine didaktische Grundsätze, Pkt.
9: Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen;
Leistungsbeurteilung):
"Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen."
Meine Frage:
An: Baumühlner Johannes
Sehr geehrter Herr Baumühlner,
recht herzlichen Dank für ihr Schreiben. Interpretiere ich den Gesetzestext richtig, wenn ich annehme, dass Rückmeldung bedeutet, dass den Kindern erst NACH der Leistungsbeurteilung die Beurteilungskriterien bekanntgemacht werden müssen. In welchem Gesetz ist dann festgelegt, dass ein Bezirksschulinspektor von den LehrerInnen seines Bezirks die Bekanntgabe des Notenschlüssels an die Kinder und Eltern VOR dem Erbringen der Leistung verlangen kann?
Antwort:
S.g.Fr. Kainz,
ich muss Sie leider enttäuschen, schon die im Satz verwendeten Zeiten sind Hinweis dafür, dass die Beurteilungskriterien zuerst bekannt gemacht werden müssen, um für Schülerinnen und Schüler eine Anleitung zur Selbsteinschätzung sein zu können und deren Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen positiv zu beeinflussen. Somit liegt die Vermutung nahe, dass sich Ihr Bezirksschulinspektor auf diese Stelle im Lehrplan bezieht. mfG Baumühlner
Frage:
Sehr geehrter Herr Baumühlner,
ich kann beim besten Willen und soweit ich der deutschen Sprache mächtig bin, nicht verstehen, wie man eine Rückmeldung VOR der erbrachten Leistung bekommen kann. Ist das schon Orwellsches Deutsch? Oder versucht man da durch eine Hintertür etwas zu erreichen, das man durch den Lehrplan nicht erreicht hat? MfG Johanna Kainz
Antwort:
----- Original Message -----
From: "Baumühlner Johannes"
To: "'Johanna Kainz'"
Sent: Tuesday, September 18, 2001 2:35 PM
Subject: AW: BMUK Emailformularanfrage
S.g.Fr. Kainz,
ich würde es laut Ihrer Fragestellung auch nicht verstehen, nur glaube ich, dass die Fragestellung an dieser Stelle nicht richtig ist. Es ist nicht fraglich, ob ich eine Rückmeldung vor einer Leistung bekommen kann, weil ja natürlich unsinnig, sondern es geht vielmehr darum, bekanntzugeben, nach welchen Kriterien der Prüfer eine Leistung misst, damit es in weiterer Folge (nach erbrachter Leistung) zu einer nachvollziehbaren Rückmeldung (weil eben vorher klar definiert) für den Leistungserbringer führt; UND während der Erbringung der Leistung ist das Wissen über die "Stufen zum Erfolg"
Orientierungs- und Selbsteinschätzungshilfe bzw. vor und während der Leistung dient es der Motivation sowie Beeinflussung der Ausdauer und des Selbstvertauens. Kurz gesagt, im Sinne einer transparenten, nachvollziehbaren und somit motivierenden Leistungsrückmeldung geht es um Offenlegung der Messkriterien VOR Erbringung der Leistung.
mfG
Baumühlner
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Daraufhin habe ich die Korrespondenz eingestellt.
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