Anfrage an alle Rechtskundigen:
 
Kann ein Schulleiter gegen den Willen der Mehrheit der LehrerInnen einen Schulversuch einreichen?
 
Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Einreichung eines Schulversuchs? Wie kann man u.U. so einen Versuch verhindern / verzögern?
 
Neugierig
 
Hans Gruber
Vors. GBA
GfBerufstätige Wien
Henriettenplatz 6