Aktulles aus der Homepage der ÖPU
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Von 1300 entlassenen Bundeslehrern keine Rede, es gibt zahlreiche Neuanstellungen 87 von 318 haben über einen Boykott laut nachgedacht.
"Die Schwarzseher haben nicht Recht behalten"
Aus der Erweiterten Bundessektionsleitung (EBSL), Sektion AHS-Lehrer, vom 1. und 2. 10.01
Beschäftigungssituation:
Nach Austausch der Bundländerberichte wurde klar, dass all jene, die noch vor kurzem den Verlust hunderter Lehrerdienstposten im AHS-Bereich prophezeit hatten, eines Besseren belehrt wurden. In mehreren Bundesländern (W, NÖ, ST, OÖ, K) gibt es im laufenden Schuljahr z.T. zahlreiche Neuanstellungen, über die wieder beschäftigten IIL-Lehrer hinaus. Es soll allerdings nicht verschwiegen werden, dass dies oft nur durch verstärkte Solidarität der Kollegenschaft (Quasivollbeschäftigung, Teilbeschäftigung) möglich gemacht wurde. Dass mit dieser Information die belastenden Folgen des Budget-Begleit-Gesetzes nicht verharmlost werden sollen, versteht sich wohl von selbst.
Boykottsituation:
Die EBSL hat einen österreichweiten Überblick über die Situation gewinnen können. Entgegen dem offensichtlichen Bemühen einiger FSG- und der ÖLI-Delegierten, diese zu dramatisieren, wurde klar, dass nur eine Minderheit der AHS den Boykott - vor allem der ein- und mehrtägigen Schulveranstaltungen - mitträgt (jedenfalls weniger als 100 von 318). Damit muss sich die Bundessektionsleitung in ihrer nach der Aprilabstimmung eingenommenen Haltung bestätigt fühlen. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass es in zahlreichen Schulen mit Boykottbeschluss einen gültigen SGA-Beschluss zur Durchführung der Schulveranstaltungen gibt. Andere wiederum boykottieren nur teilweise bzw. ist bei ihnen der Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen. Die Zahlen laut Landessektionsleitungs-Vorsitzenden:
W etwa 40 von 84 Schulen,
NÖ 1 von 45,
OÖ 6 von 45,
S 12 von 25,
T 7 von 24,
V 7 von 13,
K 12 von 22,
ST 0 von 49,
B 2 von 11,
ergibt summiert 87 von 318.
Es ist daran zu erinnern, dass die Kampfbereitschaft der Kollegen in erster Linie mit der Angst vor Arbeitsplatzverlusten geweckt wurde - und zweifellos wäre die BSL bei Eintreten eines "Horrorszenarios" am Zug gewesen. Dieser Verlust ist aber nicht eingetreten.
Natürlich bleibt die BSL bei ihrer schon mehrfach geäußerten Haltung, alle Schul-Boykott-Beschlüsse im Rahmen ihrer Möglichkeiten (Beratung,
Rechtsbeistand) zu unterstützen; sie dankt zugleich allen GBAs für die engagierte Arbeit im Sinne der Kollegenschaft. Nicht allerdings sieht sie sich nach dem Ergebnis der April-Abstimmung in der Lage - wie von manchen Boykottbefürwortern gewünscht -, die Boykottbereitschaft der Kollegenschaft zu fördern oder gar zu koordinieren. Die im Juni-Rundschreiben beschlossenen Maßnahmen bleiben selbstverständlich aufrecht.
In zahlreichen Wortmeldungen zu diesem Thema wurde erkennbar, dass viele KollegInnen verunsichert sind, die Stimmung an der Basis von dem Wunsch nach Unterstützung durch die Gewerkschaft geprägt ist. Das nimmt die BSL durchaus ernst und beabsichtigt durch verstärkte Information den Kolleg/innen den geforderten Rückhalt zu geben. Laut Koll. Jantschitsch ist in Zukunft auch in der ARGE Lehrer mit einer deutlich verbesserten Gesprächssituation zu rechnen.
§61 neu:
Nach zähen Verhandlungen der FCG-Spitze mit Ministerialbeamten über die Durchführungsbestimmungen zum neuen §61GG zeigt sich, dass die Auswirkungen der neuen Bestimmungen durchaus nicht so negativ sind wie vielfach behauptet. Es ist daran zu erinnern, dass die Alternative zu dieser Neuregelung die 3-Monats- oder Jahresabrechnung ab 1.1.2002 gewesen wäre. Ein Beibehalten des bisherigen §61 oder gar eine Rückkehr zum vorherigen Modell war jedenfalls auszuschließen.
Wichtige Details der Durchführungsbestimmungen:
Keine "Stattstunden"-Einteilung: Bei Stundenentfall darf ein Lehrer nur in derselben Unterrichtseinheit zur Vertretung ohne Berücksichtigung als Supplierstunde herangezogen werden. Also nicht: 3. Stunde entfällt, 4. Stunde wird statt 3. vertreten. Eine solche Vertretung gilt entweder als erste (unbezahlte) Supplierstunde oder als zweite oder weitere zu bezahlende. Das gilt auch bei Entfall von Stunden bei Schikursen etc.
Bezahlte Supplierstunden werden mit 365.- für L1 und ILl1 abgegolten, mit
315.- für andere. Diese
Stunde ist aber keine bloße Aufsichtsstunde, sie ist mit Unterrichtserteilung ohne Vor- und Nachbereitung zu halten. Der Betrag scheint gegenüber der bisherigen Bezahlung gering, allerdings sollte man ihn einmal mit einer 40-Stundenwoche hochrechnen, man käme auf eine erkleckliche Brutto-Entlohnung (Anmerkung; ca. 60000.-).
Die "Gratis-Supplierstunde" schmerzt, sie hat aber den Spielraum zur Verhinderung der Jahresdurchrechnung gebracht. Der §61 alt hat den KollegInnen mit der Gegenrechnung jedenfalls weit mehr unentgeltliches Vertreten aufgebürdet.
Bei absehbarer Verhinderung des Lehrers über 14 Tage hinaus hat der Schulleiter die Lehrfächerverteilung zu ändern und einen (oder mehrere) Lehrer mit Dauer-MDL einzuteilen. Eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Abwesenheit muss als Voraussetzung genügen. Ist die Verhinderung vor dem 15. Tag beendet, gibt es dennoch keine Rückverrechnung, allerdings auch nicht, wenn sie unerwartet länger dauert und keine Dauervertretung eingeteilt wurde. Diese Regelung bedeutet jedenfalls eine pädagogisch sinnvolle Verbesserung gegenüber dem bisherigen System, die durchaus auch finanzielle Vorteile bringt. Es müssen nicht alle anfallenden Stunden von einem Kollegen übernommen werden, wesentlich ist aber die periodische Unterrichtserteilung (also z.B. jeden Montag).
Quasivollbeschäftige: Der "Fehlbetrag" unter 20,00 ist mit 36 zu multiplizieren, diese Summe ist (nach einer unbezahlten 1. Supplierstunde) "abzudienen", bevor Vertretungsstunden bezahlt werden. Längerfristige Vertretungen als MDL sind davon nicht betroffen, sie werden auf 20,00 "aufgesetzt".
Die FCG empfiehlt jedenfalls, die Auswirkungen des §61 neu im laufenden Schuljahr zu prüfen und auf dieser Basis weitere Überlegungen bzw. Forderungen aufzubauen. Immer sollte die Alternative der Jahresdurchrechnung bewusst bleiben.
Pragmatisierung:
Es gibt - entgegen mancher Fehlinformation - keinen Pragmatisierungsstopp. Mit Wirkung vom 1.Oktober wurden im Ministerium z.B. 70 Pragmatisierungen bewilligt. Die BSL ist bemüht, jede frei werdende Planstelle umgehend nachbesetzen zu lassen, vor allem im Bereich der Kolleg/innen zwischen 40 und 45 Jahren, bei denen eine Überschreitung der 45-Jahr-Grenze droht. Die EBSL sieht allerdings keinen Anlass, über eine Änderung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zu diskutieren, bevor nicht Vorschläge des Dienstgebers vorliegen. Solche sind jedoch derzeit nicht in Sicht. .
Resolutionen:
Zu den Themen Pragmatisierung, Aliquotierung der Jubiläumszuwendung zur Förderung des vorzeitigenRuhestandes, Schulbuchreferenten und Verhandlungen für die Funktionsträger wurden überwiegend einstimmig befürwortete Resolutionen verabschiedet. Weitere Anträge wurden beschlossen z.B. die Unterstützung der ÖGB-Urabstimmung, des Sozialstaatsvolksbegehrens und die Intensivierung des Informationsflusses von der BSL zu den Landessektionsleitungen (siehe Nov.-Dez. - Nummer der AHS).
Mag. Azevedo Weißmann
(ÖPU-Vorsitzender)
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