Lieber Kollege Schlatte!

Möglicherweise habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Selbstverständlich ist der neue § 61 insgesamt ein Nachteil für AHS und BHS. Es ist in erster Linie eine Sparmaßnahme. Die Einsparungen werden erzielt durch die Reduktion von Planstellen wegen des Verlust der Werteinheiten für Ordinariat und Kustodiat, die geringere Abgeltung derselben und die lächerliche Bezahlung von Supplierstunden. (Den letzten Punkt kann die Kollegenschaft insofern teilweise umgehen, als sie einfach so wenig als möglich suppliert. Der Arbeitgeber erreicht seine Einsparung, da er nichts zahlen muss. Die Kolleginnen und Kollegen müssen aber auch nichts dafür
arbeiten.) All diese Sparmaßnahmen treffen AHS und BHS, wobei durch die unterschiedliche Menge von anfallenden Supplierstunden und vorhandenen Kustodiaten die Verteilung der Belastungen auf die einzelnen Punkte unterschiedlich ist. Die BS 11 hat ihre Gegnerschaft zu dieser Neuregelung auch mit einem Warnstreik zum Ausdruck gebracht. Ich wollte nur sagen, dass die Abgeltung der Dauermehrdienstleistungen mit steigender Zahl von Überstunden tendenziell attraktiver ist als beim alten System (siehe auch mein Posting "Re: Re: BMHS nicht kampfbereit wegen MDL?") Auch der negative psychologische Effekt der alten Regelung (durch meine Exkursion verlieren andere ihre MDL) fällt weg.

Mit kollegialen Grüßen

Eckehard Quin

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